Rechtliche Informationen und Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Kurzfassung

01

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wird das Abonnement ab dem Zeitpunkt der Lieferung berechnet und am 1. Tag des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Abrechnungsfrequenz ist monatlich.

02

Erstlaufzeit

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Hardware von Trackunit, hat die Erstlaufzeit eine Dauer von 36 Monaten (es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart).

03

Verlängerungslaufzeit

Nach 36 Monaten verlängert sich das Abonnement automatisch um 12 Monate.

04

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum als letzten Zahlungstermin zu erfolgen, damit sie als rechtzeitig angesehen werden kann.

05

Kündigungsfrist

Jede der Parteien kann die Vereinbarung drei (3) Monate vor dem Ende der Erst- oder Verlängerungslaufzeit kündigen.

06

Gewährleistung für die Hardware

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkt bei Erhalt zu überprüfen. Die Produkte sollen für einen Zeitraum von einem (1) Jahr frei von wesentlichen Mängeln sein.

07

Gewährleistung für Software/Dienstleistungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software im „Ist-Zustand“ auf Risiko des Kunden zu nutzen.

08

Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen nach Maßgabe der Incoterms 2010 ab Werk Horsens, Dänemark. Für unsere US-amerikanischen Kunden erfolgen Lieferungen nach Maßgabe der Incoterms 2010 ab Werk Chicago, Illiniois.

09

Preis

Die Preise werden in einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Angebot beschrieben oder sind wie in der Vereinbarung zwischen Trackunit und dem Kunden beschrieben.

10

Abrechnungsfrequenz

Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wird das Abonnement ab dem Zeitpunkt der Lieferung berechnet und am 1. Tag des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Abrechnungsfrequenz ist monatlich.

11

Dienstgütevereinbarung

Die Dienstgütevereinbarung (Service Level Agreement – SLA) ist Teil Ihrer Lizenzvereinbarung.

12

Datenschutz

Trackunit ergreift Vorsichtsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie die DSGVO einhalten und Trackunit hat die erforderlichen Datenverarbeitungsvereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 30.09.2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“), die von Trackunit ApS zusammen mit seinen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen („Trackunit“) in der jeweils gültigen Fassung erstellt wurden, gelten für alle Aufforderungen, Einreichungen, Anfragen, Angebote, Anträge oder Vereinbarungen (eine „Kommunikations“), Verkauf oder Lieferung in Bezug auf die Produkte, professionellen Dienstleistungen und/oder Softwaredienste („Dienstleistungen“), die wir verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abonnements basierend auf der Flottenebene („Flottenabonnements“ und Abonnements basierend auf der Anzahl der Ausrüstungen („Ausrüstungsabonnements“) („Produkte“) von jedem potenziellen oder tatsächlichen Kunden („Kunde“) von Trackunit. Diese Bedingungen sind für Trackunit und den Kunden gegenseitig bindend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Trackunit unterzeichnet wurde. Keine weiteren oder anderen Bedingungen oder Bestimmungen sind für Trackunit verbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Angestellten von Trackunit unterzeichnet wurde. Ein Versäumnis von Trackunit, Bedingungen zu widersprechen, die in anderen schriftlichen oder sonstigen Mitteilungen des Kunden enthalten sind, begründen weder einen Verzicht auf diese Bedingungen noch eine Erklärung des Einverständnisses mit diesen anderen Bedingungen. Keine bisherigen Praktiken, Branchenstandards, Verhaltensweisen oder Handelsbräuche begründen eine Änderung einer in diesen AGB enthaltenen Bedingung oder Bestimmung, noch fügen diese eine Bedingung hinzu, die nicht in diesen AGB enthalten ist. Diese Bedingungen dienen auch als Mitteilung über Trackunits Widerspruch und ausdrückliche Ablehnung von Einkaufsbedingungen, die in einer Kommunikation enthalten sind, die von diesen Bedingungen abweichen oder diese ergänzen.

1. Auftragsbestätigung

Alle Angebote für Produkte, die von Trackunit an den Kunden abgegeben werden („Angebote“), werden vorbehaltlich des Nichtverkaufs der Produkte abgegeben. Angebote werden nur angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Annahme des Angebotes von Trackunit, einschließlich einer Bestätigung in elektronischer Form, erhalten hat. Wenn Trackunit dem Kunden ein Angebot unterbreitet, muss der Kunde dieses vor Ablauf der Annahmefrist schriftlich, auch elektronisch, annehmen. Wenn kein Ablaufdatum angegeben ist, verfällt das Angebot nach 30 Tagen. Eine Stornierung von Bestellungen hat schriftlich zu erfolgen und muss von Trackunit schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist unabhängig vom Grund der Stornierung verpflichtet, alle für die Bestellung in Auftrag gegebenen Produkte zu kaufen, die nicht storniert werden können. Die betreffenden Produkte werden dem Kunden spätestens zum ursprünglich geplanten Lieferzeitpunkt der Bestellung zum vereinbarten Kaufpreis zuzüglich etwaiger Lieferkosten in Rechnung gestellt.

2. Lieferung und Gefahrübergang

Produkte werden nach Incoterms 2020 ab Werk geliefert. Sollten keine Angaben des Kunden hinsichtlich der Art des Transportes verfügbar sein, kann Trackunit die Produkte an den Kunden in der von Trackunit gewählten Art und Weise versenden. Alle Kosten, die Trackunit hieraus entstehen, werden vom Kunden bezahlt und der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden unter Einbeziehung von, aber ohne Beschränkung auf, das Risiko von Verlust und Beschädigung. „Ab Werk“ wird im Einklang mit den Incoterms 2020 oder sollten diese veraltet sein, mit den Incoterms ausgelegt, die zum Zeitpunkt der Bestellung und/oder einer Auftragsbestätigung gültig sind.

3. Verzug

Die Lieferzeit wird von Trackunit nach bestem Ermessen gemäß den zum Zeitpunkt der Angebotsannahme/Vertragsunterzeichnung bestehenden Bedingungen festgelegt. Der geschätzte Liefertermin wird niemals als eine Frist angesehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine Verschiebung der Lieferzeit um vierzehn (14) Tage aufgrund von Umständen bei Trackunit in jeglicher Hinsicht als rechtzeitige Lieferung. Vorbehaltlich Abschnitt 17 kann der Kunde, wenn Trackunit die Lieferung nicht gemäß dem Vorstehenden durchführt, auf der Lieferung bestehen und eine letzte angemessene Frist für diese Lieferung setzen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der Frist, ist der Kunde berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Darüber hinaus kann der Kunde aufgrund der Verzögerung und Stornierung keine Forderungen oder Ansprüche gegen Trackunit geltend machen, oder die Bestellung ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für eine solche Verzögerung.

4. Preise

Die Preise sind in einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Angebot beschrieben oder sind wie in der Vereinbarung zwischen Trackunit und dem Kunden beschrieben. Bestimmte Abonnements werden auf der Grundlage einer stufenbasierten Struktur abgerechnet. Für den Fall, dass die Abonnements des Kunden in der Mitte eines Abrechnungszeitraums in eine neue Stufe wechseln, wird dem Kunden rückwirkend ab dem Datum des Eintritts in die neue Stufe im nächsten Abrechnungszeitraum eine Rechnung gestellt, gemäß Abschnitt 6. Trackunit ist berechtigt, die Preise für Abonnements sowohl in der Anfangslaufzeit als auch in der Verlängerungslaufzeit wie in Abschnitt 7 beschrieben anzupassen, die Preise dürfen nicht um mehr als 7 % pro Jahr angepasst werden, mit Mitteilung an den Kunden mit drei (3) Monaten Vorlaufzeit.Darüber hinaus behält sich Trackunit das Recht vor, die vereinbarten Preise für nicht gelieferte Produkte jederzeit anzupassen. Alle Steuern, Veranlagungen, Abgaben, Zoll- oder sonstigen Gebühren jeglicher Art, die den Produkten, ihrem Verkauf, Transport, ihrer Lieferung, Verwendung oder ihrem Verbrauch durch eine Regierungsbehörde im In- oder Ausland auferlegt werden und nach der Transaktion zwischen Trackunit und dem Kunden bemessen werden, sind vom Kunden zusätzlich zu dem angebotenen oder in Rechnung gestellten Preis zu zahlen. Für den Fall, dass Trackunit diese Steuern, Veranlagungen, Gebühren oder Taxen zu zahlen hat, erstattet der Kunde Trackunit daher diese zurück, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen

Trackunit ist ständig bestrebt, die Einflüsse auf die Umwelt durch Trackunit und seine Kunden zu reduzieren. Daher werden alle Rechnungen auf elektronischem Wege versandt. Alle Kosten oder Gebühren, die Trackunit für das Hochladen von Rechnungen auf Einkaufsportale usw. oder das Drucken physischer Rechnungen auferlegt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Zahlung für Trackunit-Produkte hat bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum als letzter Zahlungstermin zu erfolgen, damit sie als rechtzeitig angesehen werden kann. Ist kein solches Datum angegeben, erfolgt die Zahlung in bar bei Lieferung. Wird die Lieferung aufgrund der Situation des Kunden verschoben (Verzug des Kunden), ist der Kunde auch weiterhin verpflichtet, Zahlungen an Trackunit so zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. Dies gilt nicht, wenn Trackunit dem Kunden etwas anderes schriftlich mitteilt. Trackunit hat das Recht, ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig wird, zu dem nach dem Gesetz höchstzulässigen Zinssatz Verzugszinsen zu berechnen. Für den Fall, dass der Kunde den Betrag einer Rechnung bestreitet, muss er dies Trackunit innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitteilen. Die Parteien werden beide angemessene Anstrengungen unternehmen, um Streitigkeiten in Bezug auf den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe beizulegen. Im Falle eines Versands von Zahlungserinnerungen hat Trackunit das Recht, Mahngebühren zu erheben, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat Trackunit das Recht, die vollständige Zahlung der Kosten der Beitreibung zu verlangen. Für den Fall, dass eine Rechnung nicht zeitgerecht gezahlt werden sollte, behält sich Trackunit das Recht vor, das Abonnement ohne Vorankündigung solange auszusetzen, solange die Rechnung nicht bezahlt ist. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der in der Mahnung an den Kunden festgelegten Frist bezahlt wird, hat Trackunit das Recht, das Kundenkonto einschließlich des Zugriffs auf ein beliebiges System zu schließen. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach der Schließung des Kontos den fälligen Betrag und eine Reaktivierungsgebühr bezahlen, damit das Konto wieder geöffnet wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenansprüche gegen Trackunit aufzurechnen, die nicht von Trackunit schriftlich anerkannt wurden und er ist auch nicht berechtigt einen Teil des Kaufpreises aufgrund einer Aufrechnung, welcher Art auch immer, einzubehalten. Eine Abtretung der Gegenansprüche des Kunden an einen Dritten ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Trackunit ist unwirksam. Der Kunde erklärt sich mit der Rückerstattung aller Kosten und Auslagen an Trackunit (einschließlich angemessener Anwaltshonorare oder Kosten von Inkassofirmen) im Zusammenhang mit der Beitreibung von Trackunit nach diesen AGB oder der hiermit in Erwägung gezogenen Transaktion geschuldeten Beträgen einverstanden.

6. Organisations- und Ausrüstungsabonnements

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird das Flottenabonnement ab dem Datum der Lieferung berechnet und ab dem 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt, dieses Datum gilt als Jubiläumsdatum des Kunden für alle Abonnementverlängerungen des Flottenabonnements, wie in Abschnitt 7 („Jubiläumsdatum“) angegeben. Ausrüstungsabonnements werden ab dem Lieferdatum berechnet und ab dem 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Abrechnungshäufigkeit zwischen Flottenabonnements und Ausrüstungsabonnements ist auf das Jubiläumsdatum ausgerichtet. Die Abrechnungshäufigkeit ist monatlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7. Laufzeit und Kündigung

Flottenabonnements werden für eine Erstlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten (Erstlaufzeit) abgeschlossen und danach automatisch um einen Zeitraum von 12 Monaten verlängert (Verlängerungslaufzeit), sofern sie nicht von einer der Parteien zu den in diesem Abschnitt 7 genannten Bedingungen gekündigt werden. Einzelne Ausrüstungsabonnements haben eine durchschnittliche Laufzeit von 36 Monaten und können so niedrig wie 30 Monate und höchstens 42 Monate sein, da das Jubiläumsdatum von Ausrüstungsabonnements auf das Jubiläumsdatum der Flottenabonnements mit einer Mindesterstlaufzeit und einer automatischen Verlängerungslaufzeit abgestimmt ist, es sei denn, es wird von einer der Parteien zu den in diesem Abschnitt 7 genannten Bedingungen gekündigt. Das Organisations- und Ausrüstungsabonnement kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten vor dem Ende der jeweiligen Erst- oder Verlängerungslaufzeit gekündigt werden. Für die in Rechnung gestellten Abonnements erfolgt keine Rückzahlung, auch wenn sie vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit gekündigt werden. Wenn Abonnements innerhalb einer Erst- oder Verlängerungslaufzeit gekündigt werden, werden nicht ausgestellte Rechnungen für Organisations- oder Ausrüstungsabonnements in Rechnung gestellt. Trackunit kann die Abonnements jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Kundenkonto nach Maßgabe von Abschnitt 5 geschlossen wird. Die Abonnements können von jeder der Parteien mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden, wenn die andere Partei gegen eine Verpflichtung in diesen AGB verstößt und diesem Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung abgeholfen wird oder wenn gegen die andere Partei ein Konkursantrag oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen der behaupteten Unfähigkeit, Schulden bei Fälligkeit im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs begleichen zu können, gestellt wird und dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird oder wenn ein Zwangsverwalter über das Vermögen der anderen Partei ernannt werden soll und dies nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird oder wenn die Partei eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, insolvent wird oder nicht in der Lage ist, Ihre Schulden bei Fälligkeit im gewöhnlichen Geschäftsgang zu bezahlen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Definitionen in diesem Abschnitt 8 haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nutzen Sie Maschinen, in denen Tracking-Einheiten von Trackunit eingebaut wurden („die Maschinen“), als Endkunde, sind Sie der Verantwortliche für die mit den Tracking-Einheiten von Trackunit verarbeiteten personenbezogenen Daten. Als Endkunde („der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche“) sind Sie verpflichtet, die Verpflichtungen zu erfüllen, die in der maßgeblichen Gesetzgebung zum Datenschutz enthalten sind. Die Personenbezogenen Daten in Bezug auf die Endanwender der Maschinen müssen im Einklang mit den Rechten der Betroffenen Person verarbeitet werden (z. B. Zugriff auf personenbezogene Daten). Trackunit handelt als Auftragsverarbeiter oder als Unterauftragsverarbeiter für die Daten. Trackunit verarbeitet personenbezogene Daten nur auf spezifische Anweisungen des Endkunden (Datenverantwortlicher) oder eines anderen Datenverarbeiters (z. B. eines Vermieters oder Originalgeräteherstellers (OEM)), der im Auftrag des Endkunden als Datenverantwortlicher handelt. Die Beziehung zwischen dem Endkunden und Trackunit oder einem Datenverarbeiter und Trackunit wird in einer Datenverarbeitungsvereinbarung oder Standardvertragsklauseln gemäß den Anforderungen der einschlägigen Datenschutzgesetze geregelt. Trackunit hat das Recht, von den Tracking-Geräten gesammelte Daten zu aggregieren und/oder zu anonymisieren. Werden Daten anonymisiert, ist es nicht mehr länger möglich, den Endanwender der Maschinen zu erkennen. Trackunit hat geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust oder Änderung und vor unbefugter Offenlegung, Missbrauch oder sonstiger Verarbeitung unter Verstoß gegen geltendes Recht zu schützen. Trackunit und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, unter Einbeziehung von, aber ohne Beschränkung auf, Dokumente, den Sourcecode, den Schriftwechsel per E-Mail usw., gemäß Abschnitt 10 unten. Nach Beendigung oder Kündigung dieser Bedingungen sind diese Informationen für fünf Jahre geheim zu halten. Die einzigen Ausnahmen sind Informationen, die als Allgemeinwissen charakterisiert sind. Trackunit behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, auf Daten zuzugreifen, die von dem Kunden generiert wurden, zum Zwecke von (a) der Verarbeitung dieser Daten im Auftrag des Kunden und (b) für statistische und Benchmarking-Zwecke. Trackunit behält sich zudem das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Daten auf unbestimmte Zeit zu speichern, wobei Trackunit stets im Einklang mit den maßgeblichen Gesetzen und der Verordnung handelt. Trackunit verkauft keine persönlichen Daten und gibt auch keine weiter, es sei denn auf schriftliche Anweisung des Datenverantwortlichen oder gemäß einer gerichtlichen Verfügung. Trackunit behält sich jedoch das Recht vor, Marktstatistiken und Benchmarks zu analysieren und offenzulegen, die unter anderem auf anonymen Betriebsdaten von Trackunit-Hardware basieren, die auf den Geräten des Kunden installiert ist. Trackunit behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Unterauftragnehmer im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten einzusetzen und gegebenenfalls Standardvertragsklauseln zur Wahrung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu verwenden. Die Liste der Subunternehmer von Trackunit steht dem Kunden unter https://trackunit.com/de/datenschutzgrundsaetze/ zur Verfügung. Trackunit stellt stets sicher, dass der Unterauftragnehmer die gleichen Standards erfüllt, die durch diese Bedingungen zwischen Trackunit und dem Kunden gefordert werden. Bei Fragen lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie unter www.trackunit.com oder kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected].

9. Produktinformationen

Jegliche Produktinformationen – unabhängig davon, ob sie von Trackunit oder einem der Unternehmensverbände von Trackunit stammen – einschließlich Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Kapazität oder anderen technischen Daten, Beschreibungen, Prospekte, Werbung usw., die als Informationen gelten, sind nur verbindlich, sofern Trackunit im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Spezielle Anforderungen des Kunden sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich von Trackunit bestätigt werden. Trackunit behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu überarbeiten und aufzugeben. Trackunit wird Produkte versenden, die die gleiche oder eine ähnliche Funktionsweise und Leistung wie die bestellten Produkte haben, aber Änderungen unter Einbeziehung von, aber nicht beschränkt auf, Änderungen hinsichtlich der Abmessungen und des Gewichtes aufgrund technischer Anforderungen zwischen dem, was verschickt wird und das, was in den technischen Angaben, Katalogen oder Ähnlichem erläutert ist, sind möglich. Der Kunde ist stets für seine Nutzung der Produkte von Trackunit verantwortlich. Der Kunde weiß, dass Produkte von Trackunit zu keinem anderen Zweck als der Verwaltung und der Nachverfolgung von Gerätschaften verwendet werden dürfen. Trackunit behält sich das Recht vor, ein Abonnement im Falle einer übermäßigen Nutzung der Dienste und/oder der API-Lösung von Trackunit jederzeit auszusetzen. Trackunit untersagt die Nutzung der Produkte von Trackunit in einer widerrechtlichen Art und Weise. Trackunit wird in den für Trackunit strategischen Ländern Genehmigungen gemäß den geltenden Produktkonformitätsgesetzen erwerben. Wenn der Kunde eine Zulassung in einer bestimmten Region oder in bestimmten Ländern benötigt, kann diese bei Trackunit angefordert werden. Für eine solche Genehmigung wird nach Möglichkeit ein Angebot gemäß den geltenden Gesetzen erstellt. Für den Fall, dass der Kunde oder Endkunde gemäß den geltenden Gesetzen selbst eine Genehmigung beantragen muss, kann der Kunde oder Endkunde kostenpflichtige Unterstützung von Trackunit anfordern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Kunden gekauften Produkte als Hub für die Übertragung von Näherungsdaten und sensorischen Daten anderer Trackunits oder Einheiten von Drittanbietern über das Bluetooth-Signal des Produkts verwendet werden können. Produkte werden nur als Hub für die Übertragung von Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorischen Daten verwendet und ermöglichen es den Benutzern von Geräten nicht, Zugriff auf den Nahbereichsstandort von Einheiten anderer Kunden zu erhalten. Wenn der Benutzer eines Mobilgeräts, das die Trackunit-App enthält, die für Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorische Daten von Trackunit-Einheiten in der Nähe verwendet wird (nachfolgend „das Mobilgerät“), der Verwendung des Mobilgeräts als Hub gemäß den nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2009/136 zugestimmt hat, dann wird die Einheit als Hub für die Übertragung von Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorische Daten von Trackunit-Einheiten in der Nähe verwendet. Der Benutzer kann die diesbezüglich erteilten Einwilligungen jederzeit widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass das Gerät nicht mehr als Hub in das Trackunit-Netz aufgenommen werden kann, das für die Identifizierung des Nahbereichsstandortes oder sensorische Daten verwendet wird. Der Zweck der Verwendung der Kennung des Mobilgeräts besteht darin, die Schaffung eines Trackunit-Netzes von Hubs zur Identifizierung von Trackunit-Einheiten zu ermöglichen. Die Mobilgeräte werden nur als Hub für die Übertragung von Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorischen Daten verwendet und ermöglichen es den Benutzern von Geräten nicht, Zugriff auf den Nahbereichsstandort oder sensorische Daten von Einheiten anderer Kunden zu erhalten. Trackunit Kin-Produkte senden Signale aus, die, wenn sie über andere Bluetooth-Geräte übertragen werden, es dem Benutzer ermöglichen, Informationen über den Standort des Kins im Nahbereich zu empfangen. Die Informationen zum Nahbereichsstandort ermöglichen, als Ausgangspunkt, keine Identifizierung natürlicher Personen. Wenn das Kin jedoch mit einem Gerät verbunden ist, das indirekt mit einer natürlichen Person in Verbindung gebracht werden kann, gilt der Abschnitt 8 dieser Geschäftsbedingungen. Unter keinen Umständen haftet Trackunit, wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Trackunit-Hardware als Kanal für die Aktualisierung von Kunden- oder Endkundengeräten zu verwenden, in denen Trackunit-Hardware installiert ist. Der Kunde versteht, dass Trackunit keine Kontrolle oder Rechte über die Ausrüstung hat, in der Trackunit-Produkte installiert sind, und die Funktionalität der Ausrüstung nicht garantieren kann und daher nicht dafür haftbar gemacht werden kann.

10. Geschützte und vertrauliche Informationen

Alle Arten von Informationen, die nicht öffentlich verfügbar sind, unter Einbeziehung von Zeichnungen und technischen Dokumenten und anderen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die Trackunit dem Kunden übermittelt („Vertrauliche Informationen“), bleiben das ausschließliche Eigentum von Trackunit und werden vom Kunden als vertraulich behandelt. Diese vertraulichen Informationen wurden mit erheblichem Aufwand entwickelt und sie enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ausschließliches Eigentum von Trackunit sind. Daher dürfen vertrauliche Informationen ohne das schriftliche Einverständnis von Trackunit weder kopiert oder vervielfältigt noch an einen Dritten weitergeleitet werden oder für einen anderen, als den Zweck verwendet werden, für den sie bei ihrer Übermittlung gedacht waren. Vertrauliche Informationen werden auf Verlangen an Trackunit zurückgegeben. Zur Klarstellung: Von Trackunit bereitgestellte vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die (a) dem Kunden allgemein aus öffentlichen oder veröffentlichten Quellen zur Verfügung standen, unter der Voraussetzung, dass die Veröffentlichung nicht unter Verstoß gegen diese AGB oder aufgrund eines Fehlers oder Unterlassens eines Kunden erfolgte, (b) rechtmäßig von einer Quelle erlangt wurden, die weder direkt noch indirekt gegenüber dem Kunden oder Trackunit zur Geheimhaltung verpflichtet war noch (c) gegenüber der breiten Öffentlichkeit mit dem schriftlichen Einverständnis von Trackunit offengelegt wurden, und der Kunde wendet die im Verkehr übliche Sorgfalt und billige Achtsamkeit zur Geheimhaltung dieser Informationen auf. Die Verpflichtungen des Kunden zur Geheimhaltung gemäß diesem Abschnitt 10 überdauern die Kündigung oder Beendigung dieser Bedingungen.

11. Produktveränderungen

Trackunit behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einstellung seiner Produkte oder die Veröffentlichung von Updates ohne Vorankündigung, wenn dies ohne wesentliche Änderung der vereinbarten technischen Spezifikationen und ohne wesentliche Änderung der Form oder Funktion der Produkte möglich ist.

12. Eingeschränkte Gewährleistung und Prüfung

12.1 Gewährleistung für Hardware

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach dem Erhalt zu prüfen. Sollte ein Unterschied bezüglich der Menge oder Qualität oder ein anderer Mangel festgestellt werden, wird der Kunde unmittelbar nach dem Erhalt ohne grundlose Verzögerung Trackunit schriftlich über den Mangel informieren. Trackunit garantiert, dass die von Trackunit hergestellten Produkte für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, jedoch nicht für Mängel, die bei der Inspektion durch den Kunden nach Erhalt der Produkte hätten bemerkt werden müssen, vgl. oben. Werden keine Einwände gegen diese Vorgehensweise erhoben, sendet der Kunde das Produkt, von dem der Kunde behauptet, dass es mangelhaft sei, nach einer zuvor getroffenen Vereinbarung an Trackunit. In diesem Fall gehen die Kosten der Fracht und des Versands letzten Endes zu Lasten des Kunden. Das Produkt wird an den Kunden zurückgesandt, wenn die Prüfung durch Trackunit zeigt, dass das Produkt nicht mangelhaft ist. Fracht und Versicherung werden vom Kunden gezahlt. Trackunit behält sich zudem das Recht vor, dem Kunden die Zeit des Technikers in Rechnung zu stellen, die dieser für die Untersuchung des Fehlers aufgewendet hat. Sollte Trackunit Mängel feststellen, sendet Trackunit das reparierte Produkt oder ein Ersatzprodukt an den Kunden. Trackunit wählt die Methode des Versandes und zahlt die Kosten für Fracht und Versicherung. Für Teile, die ersetzt oder repariert werden, hat Trackunit die gleichen Verpflichtungen, wie diejenigen, die auf das ursprüngliche Produkt anwendbar waren. Trackunit ist nicht für Mängel verantwortlich, die auf normaler Abnutzung, einem Öffnen der Geräte, Blitzschlag, einem Brand, einer Überspannung, einer falschen Installierung oder Fehlern aufgrund von Reparaturen beruhen, die von jemand anderem als Trackunit durchgeführt wurden. Wenn die Installation von Trackunit oder einem von Trackunit ausgewählten und bezahlten Subunternehmer durchgeführt wird, garantiert Trackunit die Installation für dreißig (30) Tage nach Abschluss der Installation der Trackunit-Hardware auf den Geräten des Kunden oder Endkunden. Die Haftung von Trackunit gegenüber dem Kunden oder Endkunden für die Installation ist immer auf den Betrag beschränkt, den der Kunde oder Endkunde an Trackunit für die Installation gezahlt hat. DIE HIERIN AUSGEDRÜCKTE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG, DIE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN, UND ERSETZT ALLE ANDEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN SEITENS TRACKUNIT.

12.2 Gewährleistung für Software

DER KUNDE VERSTEHT AUSDRÜCKLICH UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE VON TRACKUNIT AUF ALLEINIGES RISIKO DES KUNDEN ERFOLGT UND DASS DIENSTE IM „IST-ZUSTAND“ UND „SOWEIT VERFÜGBAR“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART IN DEM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEM UMFANG ERBRACHT WERDEN.

Die Bestimmungen dieser Ziffer haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte des Kunden, die nach geltendem zwingenden nationalen Recht nicht ausgeschlossen werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zwingende gesetzliche Gewährleistungen. Sollte ein Teil dieser beschränkten Gewährleistung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die übrige beschränkte Gewährleistung trotzdem uneingeschränkt in Kraft. Die Gewährleistung für Dienstleistungen erstreckt sich auf keinen Fall über die in Abschnitt 12.1 beschriebene Gewährleistung für Hardware (Gewährleistungszeitraum) hinaus. Die Gewährleistung für Dienstleistungen ist davon abhängig, dass der Kunde die aktuellen Versionen der von Trackunit bereitgestellten Dienstleistungen einsetzt. Das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Trackunit im Rahmen der vorgenannten Gewährleistung besteht darin, dass Trackunit wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um eine wesentliche Nichtkonformität der Dienstleistungen, die der Kunde Trackunit während der Gewährleistungsfrist gemeldet hat, zu korrigieren. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für eine Nichteinhaltung der Konformität durch die Dienstleistungen, die durch a) die Nutzung oder den Betrieb der Dienstleistungen in einer anderen als der von Trackunit beabsichtigten oder empfohlenen Umgebung, b) Änderungen an Dienstleistungen, die nicht von Trackunit erbracht wurden, oder c) Hardware oder Software von Drittanbietern, die von Drittanbietern bereitgestellt und von Trackunit nicht zur Nutzung der Dienstleistungen autorisiert wurde, verursacht wird.

13. Onlinekauf

Wenn Sie Hardware oder Dienstleistungen auf unserer Online-Plattform gekauft haben und mit Ihrem Produkt nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde auf der Website zur Online-Streitbeilegung einzureichen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Es ist eine kostenlose unabhängige Online-Streitbeilegung mit Sitz in der EU.

14. Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, Trackunit, ihre Organvertreter, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Versicherer oder jeden von ihnen von allen Ansprüchen Dritter, Forderungen, Klagen, Schäden, Ausgaben, Kosten, Ansprüchen, Urteilen und Haftungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsen, Strafen und angemessene Anwaltskosten und Untersuchungskosten), die Trackunit aus, in Verbindung mit oder infolge (a) einer fahrlässigen oder rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung des Kunden; (b) der Übertragung, Nutzung oder des Verkaufs des Produktes durch den Kunden, außer in dem Umfang, in dem diese Rechtsstreitigkeit oder Forderung aus der Nichterfüllung der zum Ausdruck gebrachten Garantien von Trackunit für dieses Produkt entsteht; und/oder (c) dem Besitz, dem Betrieb, der Wartung, Lieferung oder Rückgabe eines Produktes durch den Kunden entstanden sind, freistellen, gegen diese zu verteidigen und sie schadlos halten. Dieser Schutz umfasst, ohne Einschränkung, Ansprüche auf Personen- oder Sachschäden, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Kunden ergeben. Dieser Abschnitt 14 überdauert die Kündigung oder Beendigung dieser AGB.

15. Haftungsbeschränkung

IM GRÖSSTMÖGLICH GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND UNBESCHADET ALLER BESTIMMUNGEN IN DIESEN AGB ODER ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN AN ANDERER STELLE MIT AUSNAHME EINES SCHADENSERSATZES FÜR EINE KÖRPERVERLETZUNG (AUCH TOD), SCHÄDEN AN GRUNDBESITZ ODER PERSÖNLICHEM, MATERIELLEM VERMÖGEN UND DEN VERPFLICHTUNGEN ZUR SCHADLOSHALTUNG GEMÄSS DIESER AGB: (a) IN EINER KLAGE UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN AGB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGIBT, IST KEINE DER PARTEIEN ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTBAR FÜR EINE DER FOLGENDEN POSITIONEN, SELBST WENN SIE ÜBER IHRE MÖGLICHKEIT INFORMIERT WURDEN UND OB SIE SICH AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBEN: (i) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ (ii) VERLUST VON ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN (iii) ZUSÄTZLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, SCHADENERSATZ FÜR FOLGE- UND NEBENKOSTEN, MITTELBARE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, EXEMPLARISCHER SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER (iv) VERLUST VON GEWINN, GESCHÄFTEN, EINNAHMEN, FIRMENWERT ODER ERWARTETEN EINSPARUNGEN; UND (b) DIE MAXIMALE KUMULATIVE HAFTUNG EINER PARTEI UND IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR ALLE AKTIONEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER AKTION ODER DER THEORIE DER ERHEBUNG, WIRD IN KEINEM FALL DEN BETRAG VON 500.000 DKK ODER 80.000 USD ODER 70.000 EUR ÜBERSCHREITEN. Sofern anwendbar, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dafür zu sorgen, dass seine Kunden und jedermann in der Kette der Herstellung, Lieferung und des Vertriebes einschließlich des Endkunden an Haftungsbeschränkungen gebunden sind, die im Wesentlichen diesen AGB entsprechen. Dieser Abschnitt 15 überdauert die Kündigung oder Beendigung dieser AGB. Darüber hinaus übernimmt Trackunit keinerlei Haftung für die Kosten der Installierung in Verbindung mit einem fehlerhaften Produkt. Alle in dieser Hinsicht entstehenden Kosten werden vom Kunden getragen. Trackunit übernimmt keine Haftung für allfällige Betriebsprobleme beim gewählten Teleoperator und Lieferanten digitaler Netze. Der Kunde erkennt an, dass alle Produkte nur innerhalb der Betriebsreichweite von Trackunit-Netzwerken oder den Netzwerken der Lieferanten von Trackunit zur Verfügung gestellt werden. Der Dienst kann aufgrund von folgenden Gründen verweigert, unterbrochen oder eingeschränkt werden: a) Einrichtungsbeschränkung, b) Übertragungseinschränkungen, die durch atmosphärische, Gelände-, andere natürliche oder künstliche Bedingungen verursacht werden, welche die Übertragung beeinträchtigen, und andere Ursachen, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von Trackunit liegen; oder c) Ausrüstungsmodifikationen, Upgrades, Umverteilungen, Reparaturen und andere ähnliche Aktivitäten, die für den ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Dienstleistungen erforderlich sind. Verbindungen können aus einer Vielzahl von Gründen unterbrochen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen des politischen Klimas, der atmosphärischen Bedingungen, der Topographie, der Überkapazität von drahtlosen Systemen, schwacher Batterien oder Lücken in der Abdeckung innerhalb eines drahtlosen Dienstbereichs. Unter keinen Umständen haftet Trackunit für die Nichterfüllung eines Dienstanbieters. Der Kunde versteht, dass Trackunit und seine Dienstanbieter die Sicherheit oder drahtlose Übertragungen nicht garantieren können und daher nicht dafür haftbar gemacht werden können. Trackunit übernimmt keinerlei Haftung für Reparaturen wegen Schäden, die das Produkt oder dessen Nutzung mit sich bringen.
Trackunits Haftung gegenüber dem Kunden für Verluste und Schäden, die aus der mangelhaften Qualität oder aus einer anderen Nonkonformität entstehen, ist beschränkt auf den Kaufpreis der Gerätschaften von Trackunit, von denen behauptet wird, dass sie mangelhaft sind.
Trackunit haftet gegenüber dem Kunden nur im Wege der Produkthaftung, wenn von dieser Produkthaftung nicht nach dem zwingend vorgeschriebenen dänischen Recht abgewichen werden kann und der Kunde zusätzlich zu den sonstigen anwendbaren Anforderungen nach dem zwingend vorgeschriebenen dänischen Recht beweisen kann, dass der Mangel, der den Schaden verursacht hat, die Folge der Fahrlässigkeit von Trackunit ist.

16. Rechte am geistigen Eigentum

Wird ein Produkt mit der dazugehörigen Software geliefert, erwirbt der Kunde eine nicht-exklusive und zeitlich unbefristete Softwarelizenz in Form eines Rechts zur Nutzung der Software zu dem Zweck, der in den begleitenden Produktspezifikationen angegeben ist. Die Lizenz gilt nur für die vertraglich vereinbarte Laufzeit und endet mit dem Ablauf oder der Kündigung der Laufzeit. Darüber hinaus erwirbt der Kunde im Zusammenhang mit dem Produkt keine Rechte in der Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen oder anderer Rechte am geistigen Eigentum. Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode der Software.

17. Höhere Gewalt

Trackunit ist berechtigt, Aufträge zu stornieren oder die vereinbarte Lieferung von Produkten zurückzustellen und haftet auch nicht in sonstiger Weise für eine unterbliebene Lieferung oder mangelhafte oder verspätete Lieferungen als Ganzes oder in Teilen, aufgrund von Umständen, die außerhalb der billigen Kontrolle von Trackunit liegen, wie zum Beispiel Höhere Gewalt, ein Embargo, ein Aufstand, Aufruhr, Krieg, Terrorismus, Brand, staatliche Verordnungen, Streiks, Aussperrung, Bummelstreik, fehlende Transportmittel, Warenknappheit, Krankheit, Verzögerungen bei oder mangelnde Lieferungen der Lieferanten, Produktionsunfälle, fehlende Stromversorgung, Unmöglichkeit des Einstellens der notwendigen Arbeitskräfte, des Bereitstellens der Produktionsanlagen oder eines Verzugs seitens der Unterauftragnehmer. Alle Rechte des Kunden werden in diesen Fällen ausgesetzt oder aufgegeben. Für den Fall einer Kündigung oder einer verspäteten Umsetzung kann der Kunde von Trackunit weder eine Entschädigung verlangen noch einen Anspruch geltend machen.

18. Teilweise Unwirksamkeit

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, werden die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in jeder anderen Hinsicht und der verbleibenden Bestimmungen dieser AGB in keiner Weise beeinträchtigt.

19. Übergang von Rechten und Pflichten

Trackunit hat das Recht, ihre Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an einen Dritten als Ganzes oder in Teilen abzutreten und zu übertragen. Der Kunde darf seine Rechte und Verpflichtungen kraft dieses Vertrages ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Trackunit weder abtreten noch übertragen.

20. Anwendbares Recht

Die Parteien vereinbaren, dass diese AGB, alle Verkäufe im Rahmen dieser AGB oder alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen zwischen Trackunit und dem Kunden, die sich aus oder in Bezug auf diese AGB, ihre Auslegung oder die Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit derselben, die Beziehungen, die sich aus diesen AGB oder einem damit verbundenen Verkauf ergeben, unbeschadet seiner Kollisionsnormen dem Recht Dänemarks unterliegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

21. Schiedsgerichtsbarkeit

Allfällige Streitigkeiten, Rechtsansprüche oder Kontroversen, die aus oder in Verbindung mit diesen AGB oder dem Verstoß gegen diese, deren Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Wirksamkeit entstehen, einschließlich der Festlegung des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung oder der Anwendbarkeit dieser Vereinbarung auf eine Schlichtung, werden mittels eines Schiedsgerichtsverfahrens in Aalborg, Dänemark vor einem (1) Schlichter festgestellt, der vom dänischen Schiedsinstitut ernannt wird. Das Schiedsverfahren wird von dänischen Schiedsinstitut im Einklang mit dem Verfahren der Schiedsgerichtsordnung abgewickelt, das vom Dänischen Schiedsinstitut verabschiedet wurde und zum Zeitpunkt des Beginns des Streitverfahrens in Kraft ist. Die Entscheidung über den Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingebracht werden. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ergeht ausschließlich in Schriftform. Darüber hinaus ist die Entscheidung bezüglich des zuerkannten Schadensersatzes abschließend und für die Parteien verbindlich. Alle Entscheidungen sind vertraulich und werden der Öffentlichkeit gegenüber nicht offengelegt.
Unbeschadet des unmittelbar vorausgehenden Absatzes erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, dass jede Partei bei einem Gericht um vorläufige Unterstützung oder einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen kann unter Einbeziehung von, aber nicht beschränkt auf, eine einstweilige oder eine permanente Verfügung, Verfügungsverbote oder eine Anordnung einer Naturalrestitution, die zum Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums erforderlich sind. Insbesondere, aber ohne Beschränkung auf das oben Erwähnte, erkennen die Parteien an, dass die in Abschnitt 10 und Abschnitt 15 enthaltenen Vertragsabreden einzigartig sind und wesentlicher Bestandteil dieser AGB sind und im Falle eines Verstoßes finanzielle Schadenersatzforderungen kein angemessenes Rechtsmittel wären. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmittel gelten kumulativ und nicht ausschließlich und sie gelten zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die jede der Parteien nach diesen Geschäftsbedingungen oder aufgrund anwendbaren Rechtes haben könnte.

22. Fortbestand

Die Abschnitte 10, 14, 15, 20 und 21 überdauern die Kündigung oder das Auslaufen dieser Geschäftsbedingungen.

23. Vereinbarung als Ganzes

Diese AGB und die schriftliche Auftragsbestätigung von Trackunit begründen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien zu diesem Dokument. Sie hat Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen und mündlichen Erklärungen, einschließlich der Garantieerklärungen, Erklärungen, Geschäftsbedingungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Produkte.

Siehe AGB (gültig bis 30. September 2022): https://trackunit.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen-gultig-bis-30-09-2022/

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