Rechtliche Informationen und Hinweise​

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein bärtiger Mann in grauem Hemd tippt an einem schwarzen Laptop auf einem roten Schreibtisch im Büro und arbeitet an der Nachverfolgung von Baumaschinen.

Rechtliche Informationen und Hinweise​

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) für Trackunit ApS und seine Tochter- und verbundenen Unternehmen („Trackunit“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für jegliche Anfragen, Einreichungen, Ersuche, Angebote, Aufforderungen oder Vereinbarungen (jeweils eine „Kommunikation“) zum Verkauf oder zur Lieferung in Bezug auf die Produkte, Trackunit IoT-Einheiten, professionelle Dienstleistungen und/oder Software-Dienstleistungen („Dienste“), die wir verkaufen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Abonnements, wie in dem Ihnen unterbreiteten Angebot beschrieben („Produkte“), an jeden potenziellen oder tatsächlichen Kunden („Kunde“) von Trackunit. Diese Bedingungen sind für Trackunit und den Kunden gegenseitig bindend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Trackunit unterzeichnet wurde. Keine weiteren bzw. anderen Bedingungen oder Bestimmungen sind für Trackunit verbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Trackunit unterzeichnet wurde. Das Unterlassen eines Widerspruchs durch Trackunit gegen Bedingungen, die in einer Kommunikation des Kunden enthalten sind, ist weder als Verzicht auf diese Bedingungen noch als Zustimmung zu anderen Bestimmungen auszulegen. Bisherige Praktiken, Branchenstandards, Verhaltensweisen oder Handelsbräuche begründen in keinerlei Weise eine Änderung einer in diesen AGB enthaltenen Bedingung oder Bestimmung, noch fügen diese eine Bedingung hinzu, die nicht in diesen AGB enthalten ist. Diese Bedingungen dienen auch als Mitteilung über Trackunits Widerspruch und ausdrückliche Ablehnung von Einkaufsbedingungen, die in einer Kommunikation enthalten sind, die von diesen Bedingungen abweichen oder diese ergänzen.

1. Auftragsbestätigung

Alle Angebote für Produkte, die von Trackunit an den Kunden abgegeben werden („Angebote“), werden vorbehaltlich des Nichtverkaufs der Produkte abgegeben. Angebote werden nur angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Annahme des Angebotes von Trackunit, einschließlich einer Bestätigung in elektronischer Form, erhalten hat. Wenn Trackunit dem Kunden ein Angebot unterbreitet, muss der Kunde dieses innerhalb von 30 Tagen schriftlich, auch elektronisch, annehmen. Eine Stornierung von Bestellungen hat schriftlich zu erfolgen und muss von Trackunit schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist unabhängig vom Grund der Stornierung verpflichtet, alle für die Bestellung in Auftrag gegebenen Produkte zu kaufen, die nicht storniert werden können. Die betreffenden Produkte werden dem Kunden spätestens zum ursprünglich geplanten Lieferdatum der Bestellung zum vereinbarten Kaufpreis zuzüglich etwaiger Lieferkosten in Rechnung gestellt.

2. Preise

Die Preise sind in einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Angebot beschrieben oder der Vereinbarung zwischen Trackunit und dem Kunden zu entnehmen. Trackunit ist berechtigt, die Preise für Abonnements innerhalb der Anfangslaufzeit und jedes Verlängerungszeitraums anzupassen. Die Abonnements werden um höchstens 7 % pro Jahr angehoben, wobei der Kunde drei (3) Monate im Voraus eine Ankündigung erhält. Darüber hinaus behält sich Trackunit das Recht vor, die vereinbarten Preise für nicht gelieferte Produkte jederzeit anzupassen. Alle Steuern, Veranlagungen, Abgaben, Zoll- oder sonstigen Gebühren jeglicher Art, die den Produkten, ihrem Verkauf, Transport, ihrer Lieferung, Verwendung oder ihrem Verbrauch durch eine Regierungsbehörde im In- oder Ausland auferlegt werden und nach der Transaktion zwischen Trackunit und dem Kunden bemessen werden, sind vom Kunden zusätzlich zu dem angebotenen oder in Rechnung gestellten Preis zu zahlen.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen werden dem Kunden elektronisch zugestellt. Alle Kosten oder Gebühren, die Trackunit für das Hochladen von Rechnungen auf Einkaufsportale usw. oder das Drucken physischer Rechnungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung für Trackunit-Produkte hat bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum als letzter Zahlungstermin zu erfolgen, damit sie als rechtzeitig angesehen werden kann. Ist kein solches Datum angegeben, erfolgt die Zahlung in bar bei Lieferung. Wird die Lieferung der IoT-Einheiten von Trackunit infolge von dem Kunden zuzuschreibenden Umständen verschoben (Verschulden des Kunden), ist der Kunde auch weiterhin verpflichtet, Zahlungen an Trackunit so zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. Dies gilt nicht, wenn Trackunit dem Kunden schriftlich etwas anderes mitteilt. Trackunit hat das Recht, ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig wird, zu dem nach dem Gesetz höchstzulässigen Zinssatz Verzugszinsen zu berechnen. Für den Fall, dass der Kunde den Betrag einer Rechnung in Frage stellt, muss er dies Trackunit innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitteilen. Die Parteien werden beide angemessene Anstrengungen unternehmen, um Streitigkeiten in Bezug auf den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer solchen Streitigkeit beizulegen. Beim Versand von Zahlungserinnerungen hat Trackunit das Recht, Mahngebühren zu erheben, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Bei Zahlungsverzug ist Trackunit berechtigt, die vollständige Zahlung der Kosten der Beitreibung zu verlangen. Für den Fall, dass eine Rechnung nicht zeitgerecht gezahlt werden sollte, behält sich Trackunit das Recht vor, das Abonnement ohne Vorankündigung so lange auszusetzen, bis die Rechnung beglichen ist. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der in der Mahnung an den Kunden festgelegten Frist bezahlt wird, hat Trackunit das Recht, das Kundenkonto einschließlich des Zugriffs auf ein beliebiges System zu schließen. Die Reaktivierung kann innerhalb von 30 Tagen erfolgen, wobei der Kunde dann eine Reaktivierungsgebühr zahlen muss. Der Kunde erklärt sich mit der Rückerstattung aller Kosten und Auslagen an Trackunit (einschließlich angemessener Anwaltshonorare oder Kosten von Inkassofirmen) zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Beitreibung von Beträgen entstehen, die Trackunit nach diesen AGB oder im Rahmen der hier vorgesehenen Transaktion geschuldet werden.

4. Laufzeit und Kündigung

Diese Bedingungen bleiben gültig, solange der Kunde ein aktives Abonnement für ein Produkt von Trackunit hat. Trackunit kann die Abonnements kündigen und die Geschäftsbeziehung jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden, wenn das Konto des Kunden gemäß Abschnitt 3 geschlossen wird oder wenn der Kunde gegen diese Geschäftsbedingungen oder die spezifischen Produktbedingungen verstößt. Die Abonnements und die Geschäftsbeziehung können von jeder der Parteien mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden, wenn die andere Partei gegen eine Verpflichtung in diesen AGB verstößt und diesem Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung abgeholfen wird oder wenn gegen die andere Partei ein Konkursantrag oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen der behaupteten Unfähigkeit, Schulden bei Fälligkeit im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs begleichen zu können, gestellt wird und dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird oder wenn ein Zwangsverwalter über das Vermögen der anderen Partei ernannt wird und dies nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abberufen wird oder wenn die Partei eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, insolvent wird oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit im gewöhnlichen Geschäftsgang zu bezahlen.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Definitionen in diesem Abschnitt 5 haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nutzen Sie die Ausrüstung, in der Tracking-Einheiten von Trackunit eingebaut wurden („die Ausrüstung“), gelten Sie im Hinblick auf die von Trackunit verarbeiteten personenbezogenen Daten als Datenverantwortlicher. Als Endkunde („der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche“) sind Sie verpflichtet, die Verpflichtungen zu erfüllen, die in der maßgeblichen Gesetzgebung zum Datenschutz enthalten sind. Die personenbezogenen Daten in Bezug auf die Endanwender der Ausrüstung müssen im Einklang mit den Rechten der betroffenen Person verarbeitet werden (z. B. Zugriff auf personenbezogene Daten). Trackunit handelt als Auftragsverarbeiter oder als Unterauftragsverarbeiter für die Daten. Trackunit verarbeitet personenbezogene Daten nur auf spezifische Anweisungen des Endkunden (Datenverantwortlicher) oder eines anderen Datenverarbeiters (z. B. eines Vermieters oder Originalgeräteherstellers (OEM)), der im Auftrag des Endkunden als Datenverantwortlicher handelt. Die Beziehung zwischen dem Endkunden und Trackunit oder einem Datenverarbeiter und Trackunit wird in einer Datenverarbeitungsvereinbarung oder Standardvertragsklauseln gemäß den Anforderungen der einschlägigen Datenschutzgesetze geregelt. Trackunit hat das Recht, von den Tracking-Einheiten gesammelte Daten zu aggregieren und/oder zu anonymisieren. Werden Daten anonymisiert, ist es nicht länger möglich, den Endanwender der Ausrüstung zu identifizieren. Trackunit hat geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust oder Änderung und vor unbefugter Offenlegung, Missbrauch oder sonstiger Verarbeitung unter Verstoß gegen geltendes Recht zu schützen. Trackunit und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Dokumente, Sourcecode, Schriftwechsel per E-Mail usw., gemäß Abschnitt 9. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Bedingungen sind diese Informationen für drei Jahre vertraulich zu behandeln. Die einzigen Ausnahmen sind Informationen, die als Allgemeinwissen betrachtet werden. Trackunit behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, auf Daten zuzugreifen, die von dem Kunden generiert wurden, zum Zwecke (a) der Verarbeitung dieser Daten im Auftrag des Kunden und (b) für statistische und Benchmarking-Zwecke. Trackunit behält sich zudem das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Daten auf unbestimmte Zeit zu speichern, wobei Trackunit stets im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften handelt. Trackunit verkauft keine personenbezogenen Daten und gibt auch keine weiter, es sei denn auf schriftliche Anweisung des Datenverantwortlichen oder gemäß einer gerichtlichen Verfügung. Trackunit behält sich jedoch das Recht vor, Marktstatistiken und Benchmarks zu analysieren und offenzulegen, die unter anderem auf anonymen Betriebsdaten von auf der Ausrüstung des Kunden installierten IoT-Einheiten von Trackunit basieren. Trackunit behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Unterauftragsverarbeiter im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten einzusetzen und gegebenenfalls Standardvertragsklauseln zur Wahrung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu verwenden. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter von Trackunit steht dem Kunden unter „Datenschutz“ zur Verfügung. Trackunit stellt stets sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die gleichen Standards erfüllt, die durch diese Bedingungen zwischen Trackunit und dem Kunden gefordert werden. Bei Fragen lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie unter www.trackunit.com oder kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected].

6. Datennutzung, -kategorien und -eigentum

Nutzung von Daten zur Plattformverbesserung und KI-Entwicklung
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Rechten zur Erstellung von Statistiken und Benchmarks behält sich Trackunit im gesetzlich zulässigen Umfang und vorbehaltlich der anwendbaren Datenschutzgesetze das Recht vor, anonymisierte, aggregierte oder de-identifizierte Daten, die aus der Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden abgeleitet werden, einschließlich Betriebs-, Telemetrie- und Leistungsdaten, zur Entwicklung, zum Training, zur Validierung, zur Bewertung und zur Verbesserung der proprietären Algorithmen, Modelle des maschinellen Lernens und Fähigkeiten im Bereich der künstlichen Intelligenz von Trackunit zu verwenden (zusammen „Zwecke der Plattformverbesserung“). Eine solche Nutzung erfolgt stets auf der Grundlage von Daten, die vor ihrer Verwendung so anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung einzelner natürlicher Personen ausgeschlossen ist. Trackunit verwendet keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO für Zwecke der Plattformverbesserung ohne eine gültige Rechtsgrundlage und, sofern zutreffend, ohne vorherige Anonymisierung oder Pseudonymisierung dieser Daten im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht. Die Kenntnisnahme dieses Abschnitts durch den Kunden stellt keinen Verzicht auf die Rechte des Kunden als Verantwortlicher im Hinblick auf personenbezogene Daten dar, die von Trackunit in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter verarbeitet werden.

Datenkategorien

Für die Zwecke dieser Bedingungen werden Daten, die in den Diensten enthalten sind oder über sie zur Verfügung gestellt werden, in die unten angegebenen vier Kategorien eingeteilt.

(a) Kategorie 1 – Raw-Maschinendaten des Kunden Raw-Daten, die von den Maschinen, Ausrüstungen oder Geräten erhoben werden, in oder an denen Trackunit IoT-Einheiten installiert sind („Raw-Maschinendaten“), stehen im Eigentum des Kunden. Trackunit behält sich die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in diesem Absatz mit der Überschrift „Nutzung von Daten zur Plattformverbesserung und KI-Entwicklung“ festgelegten Rechte vor, auf diese Daten zuzugreifen, sie zu verarbeiten, zu aggregieren, zu anonymisieren und zu nutzen, einschließlich zur Erstellung von Statistiken und Benchmarks sowie für Zwecke der Plattformverbesserung, jeweils im Einklang mit geltendem Recht.

(b) Kategorie 2 – Vom Kunden importierte Daten. Daten, die der Kunde aus eigenen oder externen Quellen (z. B. Mietverträge, Kundendaten oder andere Geschäftsdokumente) hochlädt, importiert oder anderweitig in die Dienste einführt („vom Kunden importierte Daten“), sind und bleiben im Eigentum des Kunden. Trackunit darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht auf vom Kunden importierte Daten zugreifen, diese anzeigen, analysieren, nutzen oder weitergeben. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass diese Beschränkung nicht für Raw-Maschinendaten (Kategorie 1) gilt, die Trackunit wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben nutzen darf.

(c) Kategorie 3 – Angereicherte Daten von Trackunit. „Angereicherte Daten von Trackunit“ bezeichnet die abgeleiteten Daten, angereicherten Ergebnisse und Trackunit KI-Assets, die von Trackunit wie in Abschnitt 15A beschrieben erstellt wurden und die Trackunit zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste nutzt, einschließlich Analysen, Benchmarks, Indizes und Erkenntnissen. Die angereicherten Daten von Trackunit sind das ausschließliche Eigentum von Trackunit und dürfen ausschließlich im Rahmen der Dienste genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, angereicherte Daten von Trackunit aus den Diensten zu exportieren, zu extrahieren, zu scrapen, zu vervielfältigen oder anderweitig zu entfernen, und darf diese (oder daraus abgeleitete Benchmarks, Indizes oder Erkenntnisse) nicht dazu verwenden, eine separate oder konkurrierende Datenbank, einen Datensatz, einen Benchmark oder ein Modell aufzubauen, zu befüllen oder zu trainieren, wie in Abschnitt 15A(d) näher ausgeführt. Das Recht des Kunden, KI-generierte und angereicherte Ergebnisse in Bezug auf seine eigenen Geräte, Ausrüstungen oder Betriebsabläufe gemäß Abschnitt 15A(e) bleibt davon unberührt.

(d) Kategorie 4 – Daten Dritter. Daten, die von einem Dritten bereitgestellt, von ihm lizenziert oder von ihm bezogen werden und den Diensten hinzugefügt oder im Rahmen dieser bereitgestellt werden („Daten Dritter“), unterliegen in der Regel den Rechten am geistigen Eigentum und/oder Vertragsbedingungen dieses Dritten, unabhängig davon, ob der Vertrag mit Trackunit oder direkt mit dem Kunden abgeschlossen wurde. Daten Dritter dürfen nicht extrahiert, exportiert, kopiert oder aus den Diensten entfernt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Rahmen der geltenden Bedingungen oder Lizenzen Dritter zulässig. Jede Partei ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügt, um Daten Dritter in die Dienste einzubringen, und die für diese Daten geltenden Bestimmungen einzuhalten.

7. Funktionen der künstlichen Intelligenz

Bestimmte Funktionen und Funktionalitäten, die innerhalb der Plattform und der Dienste von Trackunit, einschließlich Iris X, verfügbar sind, enthalten Technologien für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen (zusammen „KI-Funktionen“) oder werden durch solche Technologien betrieben. Zu den KI-Funktionen können unter anderem generative KI-Schnittstellen, vorausschauende Analysen, Anomalieerkennung, automatisierte Empfehlungen, Datenanreicherungsdienste und die Verarbeitung natürlicher Sprache gehören. KI-Funktionen werden als Bestandteil der Dienste in der jeweils bereitgestellten Form zur Verfügung gestellt. Verfügbarkeit, Umfang und Funktionalität der KI-Funktionen können sich im Laufe der Zeit ändern, da Trackunit die zugrunde liegenden Modelle und Methoden aktualisiert. Trackunit behält sich das Recht vor, die KI-Modelle und Algorithmen, die den KI-Funktionen zugrunde liegen, jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu aktualisieren, neu zu trainieren oder zu ersetzen, sofern durch solche Änderungen die Kernfunktionalität des Dienstes nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde erkennt an, dass KI-Funktionen ihrem Wesen nach probabilistisch und nicht deterministisch sind und dass weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit noch die Eignung der von ihnen erzeugten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck gewährleistet werden. Der Kunde allein ist verantwortlich für die Bewertung der Eignung einer KI-Funktion für den vom Kunden vorgesehenen Anwendungsfall und für alle Entscheidungen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der KI-Funktion getroffen werden. Trackunit wird die nach dem anwendbaren Recht erforderliche technische Dokumentation und die erforderlichen Konformitätsbewertungen aufrechterhalten.

8. Produktinformationen

Jegliche Produktinformationen – unabhängig davon, ob sie von Trackunit oder einem der Unternehmensverbände von Trackunit stammen – einschließlich Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Kapazität oder anderen technischen Daten, Beschreibungen, Prospekte, Werbung usw., die als Informationen gelten, sind nur verbindlich, sofern Trackunit im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Spezielle Anforderungen des Kunden sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich von Trackunit bestätigt werden. Trackunit behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu überarbeiten und aufzugeben. Trackunit liefert Produkte, die die gleiche oder eine ähnliche Funktionsweise und Leistung wie die bestellten Produkte haben, wobei jedoch Änderungen unter Einbeziehung von, aber nicht beschränkt auf, Änderungen hinsichtlich der Abmessungen und des Gewichtes aufgrund technischer Anforderungen zwischen der gelieferten Ware und dem, was in den technischen Angaben, Katalogen oder Ähnlichem erläutert ist, möglich sind. Gemäß dem Cyber Resilience Act der EU wird Trackunit alle IoT-Einheiten von Trackunit für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Lieferdatum aktualisieren und patchen. Der Kunde ist stets für seine Nutzung der Produkte von Trackunit verantwortlich. Der Kunde weiß, dass Produkte von Trackunit zu keinem anderen Zweck als der Verwaltung und der Nachverfolgung von Ausrüstungen verwendet werden dürfen. Trackunit behält sich das Recht vor, ein Abonnement im Falle einer übermäßigen Nutzung der Dienste und/oder der API-Lösung von Trackunit jederzeit auszusetzen. Trackunit untersagt die Nutzung der Produkte von Trackunit in einer widerrechtlichen Art und Weise. Für den Fall, dass der Kunde Trackunit-Produkte verwendet oder konfiguriert, um die Geräte des Kunden oder eines Endkunden zu aktualisieren, zu ändern oder zu parametrieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung von Firmware-Updates, Software-Updates, Konfigurationsparametern oder sonstigen betrieblichen Änderungen an diesen Geräten (zusammen „Kunden-Updates“), ist der Kunde allein und ausschließlich verantwortlich für: (a) die Überprüfung der Kompatibilität, Richtigkeit und Eignung von Kunden-Updates vor der Bereitstellung; (b) alle Folgen, die sich aus der Anwendung von Kunden-Updates ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlfunktionen von Geräten, Sicherheitsvorfälle, Betriebsausfälle oder Schäden an Systemen Dritter; (c) die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften und Herstellerrichtlinien im Zusammenhang mit Kunden-Updates; und (d) jegliche Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit Kunden-Updates gegenüber Endkunden, Betreibern oder anderen Dritten ergibt. Trackunit hat weder Einblick in noch Kontrolle über oder Verantwortung für Kunden-Updates oder deren Auswirkungen auf die Ausrüstung des Kunden oder des Endkunden. Trackunit lehnt ausdrücklich jegliche Haftung im Zusammenhang mit Kunden-Updates ab, unabhängig davon, ob es sich um unmittelbare, mittelbare, Folgeschäden betreffende oder sonstige Haftung handelt, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

9. Geschützte und vertrauliche Informationen

Alle Arten von Informationen, die nicht öffentlich verfügbar sind, unter Einbeziehung von Zeichnungen und technischen Dokumenten und anderen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die Trackunit dem Kunden übermittelt („Vertrauliche Informationen“), bleiben das ausschließliche Eigentum von Trackunit und werden vom Kunden als vertraulich behandelt. Diese vertraulichen Informationen wurden mit erheblichem Aufwand entwickelt und sie enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ausschließliches Eigentum von Trackunit sind. Daher dürfen vertrauliche Informationen ohne das schriftliche Einverständnis von Trackunit weder offengelegt, kopiert oder vervielfältigt noch an einen Dritten weitergeleitet werden oder für einen anderen Zweck als denjenigen, für den sie bei ihrer Übermittlung gedacht waren. Vertrauliche Informationen werden auf Verlangen an Trackunit zurückgegeben. Zur Klarstellung: Von Trackunit bereitgestellte vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die (a) dem Kunden allgemein aus öffentlichen oder veröffentlichten Quellen zur Verfügung standen, unter der Voraussetzung, dass die Veröffentlichung nicht unter Verstoß gegen diese AGB oder aufgrund eines Fehlers oder Unterlassens des Kunden erfolgte, (b) rechtmäßig von einer Quelle erlangt wurden, die weder direkt noch indirekt gegenüber dem Kunden oder Trackunit zur Geheimhaltung verpflichtet war oder (c) gegenüber der breiten Öffentlichkeit mit dem schriftlichen Einverständnis von Trackunit offengelegt wurden, und der Kunde wendet die im Verkehr gebotene und angemessene Sorgfalt zur Geheimhaltung dieser Informationen auf. Die Verpflichtungen des Kunden zur Geheimhaltung gemäß diesem Abschnitt 9 überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Bedingungen.

10. Produktänderungen

Trackunit behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einstellung von Produkten oder die Bereitstellung von Updates ohne Vorankündigung, sofern dies ohne wesentliche Änderung der vereinbarten technischen Spezifikationen und ohne wesentliche Änderung der Form oder Funktion der Produkte erfolgen kann.

11. Gewährleistung für Software

DER KUNDE VERSTEHT AUSDRÜCKLICH UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE VON TRACKUNIT AUF ALLEINIGES RISIKO DES KUNDEN ERFOLGT UND DASS DIENSTE IM „IST-ZUSTAND“ UND „SOWEIT VERFÜGBAR“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART, IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG, ERBRACHT WERDEN.

Die Bestimmungen dieser Ziffer haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte des Kunden, die nach geltendem zwingenden nationalen Recht nicht ausgeschlossen werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zwingende gesetzliche Gewährleistungen. Sollte ein Teil dieser beschränkten Gewährleistung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die übrige beschränkte Gewährleistung trotzdem uneingeschränkt in Kraft. Gewährleistungen für Software sind davon abhängig, dass der Kunde die aktuellen Versionen der von Trackunit bereitgestellten Software verwendet. Das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Trackunit im Rahmen der vorstehenden Garantie besteht darin, dass Trackunit sich nach wirtschaftlich vertretbaren Maßstäben bemüht, wesentliche Nichtkonformitäten der Software zu beheben, die vom Kunden an Trackunit gemeldet werden. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für eine Nichteinhaltung der Konformität durch die Produkte, die durch a) die Nutzung oder den Betrieb der Produkte in einer anderen als der von Trackunit beabsichtigten oder empfohlenen Umgebung, b) Änderungen an Produkten, die nicht von Trackunit erbracht wurden, oder c) Hardware oder Software von Drittanbietern, die von Drittanbietern bereitgestellt und von Trackunit nicht zur Nutzung der Produkte autorisiert wurde, verursacht wird.

12. Online-Kauf

Sollten Sie Hardware oder Dienste auf unserer Online-Plattform gekauft haben und Sie sind mit Ihrem Produkt nicht zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, auf der Website zur Beilegung von Streitigkeiten eine Beschwerde einzureichen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Dies ist ein kostenloses, unabhängiges Streitbeilegungsverfahren mit Sitz in der Europäischen Union.

13. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, Trackunit sowie dessen Organmitglieder, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragte und deren jeweilige Versicherer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Forderungen, Klagen, Schäden, Aufwendungen, Kosten, weiteren Ansprüchen, Urteilen und Verbindlichkeiten (einschließlich insbesondere Zinsen, Vertragsstrafen, angemessener Rechtsanwaltskosten und Untersuchungskosten) freizustellen, die Trackunit entstehen und die sich aus den folgenden Umständen ergeben, mit diesen in Zusammenhang stehen oder deren Folge sind: (a) einer fahrlässigen oder rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung des Kunden; (b) der Übertragung, Nutzung oder dem Verkauf eines Produkts durch den Kunden, außer soweit eine solche Klage oder Forderung darauf beruht, dass das betreffende Produkt eine ausdrückliche Gewährleistung von Trackunit nicht erfüllt; und/oder (c) dem Besitz, Betrieb, der Wartung, Lieferung oder Rückgabe eines Produkts durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Verteidigung gegen solche Ansprüche zu übernehmen und Trackunit schadlos zu halten. Dieser Schutz umfasst, ohne Einschränkung, Ansprüche auf Personen- oder Sachschäden, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Kunden ergeben. Dieser Abschnitt 13 überdauert die Beendigung oder den Ablauf dieser AGB.

14. Haftungsbeschränkung

DIE IN DIESER ZIFFER GENANNTEN AUSSCHLÜSSE GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND UNGEACHTET ENTGEGENSTEHENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEN AGB ODER ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN AN ANDERER STELLE MIT AUSNAHME EINES SCHADENSERSATZES BEI KÖRPERVERLETZUNG (AUCH TOD), SCHÄDEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN ODER BEWEGLICHEN KÖRPERLICHEN SACHEN UND IM HINBLICK AUF DIE PFLICHTEN ZUR FREI- UND SCHADLOSHALTUNG GEMÄSS DIESER AGB: (a) IN EINER KLAGE UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN AGB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGIBT, IST KEINE DER PARTEIEN ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTBAR FÜR EINE DER FOLGENDEN POSITIONEN, SELBST WENN SIE ÜBER IHRE MÖGLICHKEIT INFORMIERT WURDEN UND OB SIE SICH AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBEN: (i) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ; (ii) VERLUST VON ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (iii) ZUSÄTZLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, SCHADENERSATZ FÜR FOLGE- UND NEBENKOSTEN, MITTELBARE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, EXEMPLARISCHER SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER (iv) ENTGANGENER GEWINN, GESCHÄFTSAUSFALL, ENTGANGENE EINNAHMEN, VERMINDERTE GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE ODER ENTGANGENE ERWARTETE EINSPARUNGEN UND (b) DIE MAXIMAL KUMULIERTE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN UND IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN WEGEN ALLER KLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, UNBESCHADET DER ART DER KLAGE ODER DES RECHTSGRUNDES, ÜBERSTEIGT KEINESFALLS DEN BETRAG VON 500.000 DKK ODER 80.000 USD ODER 70.000 EUR. ZUR KLARSTELLUNG: JEDE VON TRACKUNIT ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG, VERPFLICHTUNG UND FREISTELLUNG, SEI ES AUFGRUND DIESER BEDINGUNGEN, GEMÄSS ABSCHNITT 13, GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE TRACKUNIT IOT-EINHEITEN ODER AUFGRUND EINER GESONDERTEN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG, UNTERLIEGT DER IN DIESEM ABSCHNITT 14(B) FESTGELEGTEN MAXIMALEN KUMULATIVEN HAFTUNGSOBERGRENZE UND IST IN DIESE EINBEZOGEN, SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES VEREINBART UND DIESE ABWEICHENDE VEREINBARUNG VON EINEM HIERZU BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETER VON TRACKUNIT UNTERZEICHNET WURDE. Falls zutreffend, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dafür zu sorgen, dass seine Kunden und alle in die Kette der Herstellung, Lieferung und des Vertriebes Eingebundenen einschließlich des Endkunden an Haftungsbeschränkungen gebunden sind, die im Wesentlichen diesen AGB entsprechen. Dieser Abschnitt 14 überdauert die Beendigung oder den Ablauf dieser AGB.
Trackunit haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Produkthaftung nur dann, wenn diese Produkthaftung nicht nach zwingend vorgeschriebenem dänischem Recht ausgeschlossen werden kann und der Kunde zusätzlich zu den sonstigen anwendbaren Anforderungen nach zwingend vorgeschriebenem dänischem Recht beweisen kann, dass der Mangel, der den Schaden verursacht hat, auf eine Fahrlässigkeit von Trackunit zurückzuführen ist.

KI-generierte Ergebnisse

Bestimmte Berichte, Erkenntnisse, Empfehlungen, Alarme und andere Ergebnisse, die über die Dienste zur Verfügung gestellt werden, können ganz oder teilweise durch KI-Funktionen generiert werden („KI-generierte Ergebnisse“). KI-generierte Ergebnisse dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine professionelle Beratung oder Empfehlung jeglicher Art dar, insbesondere keine technische, sicherheitsbezogene, rechtliche, regulatorische oder betriebliche Beratung. KI-generierte Ergebnisse können Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten und sollten nicht als endgültig, vollständig oder fehlerfrei angesehen werden. Der Kunde darf sich nicht auf KI-generierte Ergebnisse als alleinige Grundlage für sicherheitskritische Entscheidungen, Feststellungen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder andere Zwecke verlassen, bei denen die Genauigkeit von wesentlicher Bedeutung ist. Trackunit schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Verluste, Schäden oder sonstige Folgen aus, die daraus entstehen, dass der Kunde sich ohne unabhängige Überprüfung auf KI-generierte Ergebnisse verlässt. Wenn KI-generierte Ergebnisse Endnutzern der Geräte oder Betriebsabläufe des Kunden zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, angemessene Schutzmaßnahmen, Prozesse zur menschlichen Überwachung sowie Hinweise für diese Endnutzer hinsichtlich der Art und der Einschränkungen KI-generierter Ergebnisse zu implementieren.

15. Rechte an geistigem Eigentum

Wird ein Produkt mit der dazugehörigen Software geliefert, erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches und zeitlich befristetes Softwareabonnement in Form eines Rechts zur Nutzung der Software zu dem Zweck, der in den begleitenden Produktspezifikationen angegeben ist. Das Abonnement gilt nur für die vertraglich vereinbarte Laufzeit und endet mit dem Ablauf oder der Kündigung der Laufzeit. Darüber hinaus erwirbt der Kunde im Zusammenhang mit dem Produkt keine Rechte in Form von Lizenzen, Abonnements, Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen oder anderen Rechten am geistigen Eigentum. Der Kunde erwirbt keine Rechte an Quellcode der Software.

Trackunit entwirft, entwickelt und fertigt seine eigenen Produkte. Das in den Produkten enthaltene Hardwaredesign sowie die darin enthaltene Firmware und Software sind eigene, originäre Entwicklungen von Trackunit. Trackunit sind keine geistigen Eigentumsrechte Dritter bekannt, die durch die von Trackunit gelieferten und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Dokumentation verwendeten Produkte verletzt werden. Die Produkte nutzen Mobilfunk-, Bluetooth-, WLAN- und Satellitenortungstechnologien, die gemäß den von Standardisierungsorganisationen veröffentlichten technischen Standards entwickelt wurden. Trackunit erfüllt diese Standards über die Lieferanten der von Trackunit eingesetzten Komponenten.
Dementsprechend übernimmt Trackunit keinerlei Gewährleistung und gibt keinerlei Zusicherung in Bezug auf Patente, die als für einen technischen Standard wesentlich beansprucht oder erklärt werden und nicht von unseren Komponentenlieferanten gehalten werden. Die Verpflichtung von Trackunit in Bezug auf solche Patente ist auf die Lizenzen beschränkt, die sich im Besitz unserer Komponentenlieferanten befinden. Dieser Abschnitt 15 überdauert die Beendigung oder den Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15A. Eigentum an abgeleiteten Daten, KI-Modellen und angereicherten Ergebnissen

Zur Vermeidung von Missverständnissen und unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Abschnitt 15 wird in den folgenden Bestimmungen das Eigentum von Trackunit an geistigem Eigentum geklärt, das durch Datenverarbeitung, KI und die Entwicklung proprietärer Modelle entsteht.

(a) Abgeleitete Daten

Trackunit besitzt sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und sonstigen Interessen an allen Daten, Informationen, Bewertungen, Indizes, Benchmarks, Kennzahlen, Erkenntnissen, Prognosen, Empfehlungen oder sonstigen Ergebnissen, die Trackunit durch die Anwendung seiner proprietären Algorithmen, statistischen Modelle, Modelle des maschinellen Lernens, Systeme der künstlichen Intelligenz, Datenverarbeitungspipelines oder einer Kombination daraus ableitet, erschließt, generiert oder erzeugt („Abgeleitete Daten“), unabhängig davon, ob diese abgeleiteten Daten ganz oder teilweise aus Daten abgeleitet werden, die aus den Geräten, Ausrüstungen oder Betriebsabläufen des Kunden stammen. Abgeleitete Daten sind keine Kundendaten und stellen keine personenbezogenen Daten im Sinne dieser Bedingungen dar, es sei denn, sie beziehen sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person. In diesem Fall bleiben sie personenbezogene Daten und werden im Einklang mit Abschnitt 5 und dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet. Abgeleitete Daten sind das ausschließliche geistige Eigentum von Trackunit und stellen nach geltendem Recht an geistigem Eigentum einen Schutzgegenstand dar, einschließlich als Geschäftsgeheimnis und/oder Datenbankrecht. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentum, Lizenz oder sonstige Rechte an den abgeleiteten Daten oder in Bezug auf diese, mit Ausnahme des begrenzten Umfangs, in dem die abgeleiteten Daten dem Kunden ausdrücklich als Bestandteil der Dienste und ausschließlich zur eigenen internen Nutzung des Kunden während der Laufzeit des jeweiligen Abonnements zur Verfügung gestellt werden.

(b) KI-Modelle, -Algorithmen und zugehörige Assets

Trackunit ist Inhaber sämtlicher Rechte, Rechtsansprüche und Interessen an und in Bezug auf sämtliche von Trackunit im Zusammenhang mit der Plattform oder den Diensten entwickelten, trainierten, feinabgestimmten oder anderweitig verbesserten Modelle des maschinellen Lernens, Modellgewichte, Architekturen neuronaler Netze, Trainingsmethoden, Pipelines für das Feature Engineering, von Trackunit zusammengestellte Trainingsdatensätze, proprietären Algorithmen sowie die dazugehörige technische Dokumentation (zusammenfassend „Trackunit KI-Assets“). Dazu gehören jegliche Verbesserungen oder Erweiterungen an Trackunit KI-Assets, die sich aus der Verarbeitung von Kundendaten in anonymisierter oder aggregierter Form ergeben, wie dies nach den Abschnitten 5 und 6 dieser Bedingungen zulässig ist. Durch die Nutzung der Dienste durch den Kunden erfolgt keine Eigentumsübertragung an den Trackunit KI-Assets. Der Kunde erwirbt weder stillschweigend noch durch Verwirkung oder anderweitig Rechte an Trackunit KI-Assets.

(c) Angereicherte Ergebnisse

Jede von Trackunit unter Einsatz eigener proprietärer Tools, Modelle oder Methoden auf Raw-Daten angewandte Datenanreicherung, Normalisierung, Klassifizierung, Kennzeichnung, Verschlagwortung, Bewertung oder Erweiterung führt zu Ergebnissen („Angereicherte Ergebnisse“), die die geistige Leistung und das proprietäre Know-how von Trackunit verkörpern und dementsprechend Materialien von Trackunit darstellen. Soweit angereicherte Ergebnisse die zugrunde liegenden Raw-Maschinendaten des Kunden enthalten, gewährt Trackunit dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, diese angereicherten Ergebnisse als Bestandteil der Dienste während der jeweiligen Laufzeit für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen, wie in Abschnitt 15A(e) näher beschrieben. Der Kunde darf diese angereicherten Ergebnisse jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Trackunit weder vervielfältigen, verbreiten, unterlizenzieren noch anderweitig über seine eigenen internen Geschäftsabläufe hinaus verwerten.

(d) Verbot von Reverse Engineering und kompetitiver Nutzung

Der Kunde darf weder selbst noch durch seine Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundenen Unternehmen oder autorisierten Nutzer: (i) versuchen, die proprietären Algorithmen, Modelle, Methoden oder abgeleiteten Daten von Trackunit aus Ergebnissen, APIs oder über die Dienste bereitgestellten Funktionalitäten durch Reverse Engineering, Dekompilierung, Extraktion, Rekonstruktion oder auf sonstige Weise abzuleiten; (ii) die Dienste oder daraus abgeleitete Daten, Ausgaben oder Erkenntnisse nutzen, um ein Produkt, einen Dienst oder ein konkurrierendes KI-Modell zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern, das die Plattform oder die Dienste von Trackunit nachbildet oder mit ihnen konkurriert; oder (iii) systematisch Daten oder Ergebnisse aus den Dienstleistungen extrahieren, mittels Scraping erfassen oder anderweitig automatisiert zusammentragen, wenn dies dazu führen würde, dass die proprietären Datenprodukte, Benchmarks oder KI-Funktionen von Trackunit nachgebildet oder ersetzt werden, und darf darüber hinaus nicht: (iv) versuchen, Personen oder anderen Rechtsträgern Daten wieder zuzuordnen oder diese erneut zu identifizieren, die Trackunit aggregiert oder anonymisiert hat; oder (v) in den KI-Funktionen integrierte Sicherheits-, Inhalts- oder Filterkontrollen deaktivieren, umgehen oder beeinträchtigen. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 15A(d) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar und berechtigt Trackunit zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung.

(e) Recht des Kunden auf Nutzung von KI-generierten und angereicherten Ergebnissen

Unbeschadet des Eigentums von Trackunit an abgeleiteten Daten, Trackunit KI-Assets und angereicherten Ergebnissen gewährt Trackunit dem Kunden für die jeweilige Laufzeit der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Trackunit eine weltweite und nicht exklusive Lizenz für den Zugriff, die Nutzung, die Speicherung und die interne Reproduktion der KI-generierten und angereicherten Ergebnisse, die dem Kunden über die Dienste zur Verfügung gestellt werden und die sich auf die eigene Ausrüstung, die Geräte oder den Betrieb des Kunden beziehen. Zur Klarstellung erstreckt sich diese Lizenz nicht auf: (i) die zugrunde liegenden Algorithmen, Modelle, Modellgewichtungen, Trainingsdatensätze oder Trackunit KI-Assets; oder (ii) aggregierte, kundenübergreifende oder marktbezogene Benchmarks, Indizes oder Erkenntnisse, die sich nicht ausschließlich auf die eigenen Geräte, Ausrüstungen oder den Betrieb des Kunden beziehen und die im ausschließlichen Eigentum von Trackunit verbleiben.

16. Höhere Gewalt

Trackunit ist berechtigt, Bestellungen zu stornieren oder die vereinbarte Lieferung von Produkten zu verschieben, und ist im Übrigen von jeglicher Haftung für eine nicht erfolgte Lieferung sowie für mangelhafte oder verspätete Lieferungen befreit, soweit diese ganz oder teilweise auf Umständen beruhen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Trackunit liegen, wie beispielsweise höhere Gewalt, Embargos, Aufstände, Unruhen, Krieg, Terrorismus, Feuer, staatliche Vorschriften, Streiks, Aussperrungen, Bummelstreiks, fehlende Transportmöglichkeiten, Warenknappheit, Krankheit, Verzögerungen bei oder Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, Unfälle bei der Produktion oder Prüfung, fehlende Energieversorgung, die Unmöglichkeit, erforderliche Arbeitskräfte oder Produktionsstätten zu beschaffen, oder Verzögerungen durch Subunternehmer. Alle Rechte des Kunden werden in diesen Fällen ausgesetzt oder beendet. Für den Fall einer Kündigung oder einer verspäteten Umsetzung kann der Kunde von Trackunit weder eine Entschädigung verlangen noch einen Anspruch geltend machen.

17. Teilweise Unwirksamkeit

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar werden, werden die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in jeder anderen Hinsicht und der verbleibenden Bestimmungen dieser AGB in keinerlei Weise beeinträchtigt.

18. Übertragung von Rechten und Pflichten

Trackunit hat das Recht, ihre Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an Dritte abzutreten und zu übertragen. Der Kunde darf seine Rechte und Verpflichtungen kraft dieses Vertrages ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Trackunit weder abtreten noch übertragen.

19. Anwendbares Recht

Die Parteien vereinbaren, dass diese AGB, alle Verkäufe im Rahmen dieser AGB oder alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen zwischen Trackunit und dem Kunden, die sich aus oder in Bezug auf diese AGB, ihre Auslegung oder die Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit derselben, die Beziehungen, die sich aus diesen AGB oder einem damit verbundenen Verkauf ergeben, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen dem Recht Dänemarks unterliegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Für Kunden in Nordamerika: Diese Bedingungen sowie jeder damit verbundene Verkauf unterliegen dem Recht des Bundesstaates Illinois, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

20. Schiedsverfahren

Allfällige Streitigkeiten, Rechtsansprüche oder Kontroversen, die aus oder in Verbindung mit diesen AGB oder dem Verstoß gegen diese, deren Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Wirksamkeit entstehen, einschließlich der Feststellung des Umfangs oder der Anwendbarkeit dieser Schiedsvereinbarung, werden mittels eines Schiedsgerichtsverfahrens in Aalborg, Dänemark vor einem (1) Schiedsrichter festgestellt, der vom dänischen Schiedsinstitut ernannt wird. Das Schiedsverfahren wird vom Dänischen Schiedsinstitut im Einklang mit dem Verfahren der Schiedsgerichtsordnung abgewickelt, das vom Dänischen Schiedsinstitut verabschiedet wurde und zum Zeitpunkt des Beginns des Streitverfahrens in Kraft ist. Der Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Entscheidung des Schiedsrichters ergeht ausschließlich in Schriftform. Darüber hinaus ist der Schiedsspruch endgültig und für die Parteien bindend. Alle Entscheidungen sind vertraulich und werden der Öffentlichkeit gegenüber nicht offengelegt.
Unbeschadet des unmittelbar vorausgehenden Absatzes erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, dass jede Partei bei einem Gericht vorläufige Unterstützung oder einstweiligen Rechtsschutz ersuchen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einstweilige oder permanente Verfügungen, Verfügungsverbote oder eine gerichtliche Anordnung auf konkrete Vertragserfüllung, die zum Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums erforderlich sind. Insbesondere, aber ohne Beschränkung auf das oben Erwähnte, erkennen die Parteien an, dass die in den Abschnitten 9, 15 und 15A enthaltenen Vertragsabreden einzigartig sind, einen wesentlichen Bestandteil dieser AGB darstellen und im Falle eines Verstoßes finanzielle Schadenersatzforderungen kein angemessenes Rechtsmittel wären. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmittel gelten kumulativ und nicht ausschließlich und sie gelten zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die jede der Parteien nach diesen Geschäftsbedingungen oder aufgrund anwendbaren Rechtes haben könnte.
Für Kunden in Nordamerika: Allfällige Streitigkeiten, Rechtsansprüche oder Kontroversen, die aus oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem Verstoß gegen diese, deren Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Wirksamkeit entstehen, einschließlich der Feststellung des Umfangs oder der Anwendbarkeit dieser Schiedsvereinbarung, werden mittels eines Schiedsgerichtsverfahrens in Chicago, Illinois, vor einem (1) Schiedsrichter festgestellt. Das Schiedsverfahren wird von JAMS gemäß ihrer Comprehensive Arbitration Rules and Procedures abgewickelt oder sofern hierauf ein Anrecht besteht, gemäß der Streamlined Arbitration Rules and Procedures von JAMS. Der Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Entscheidung des Schiedsrichters ergeht ausschließlich in Schriftform. Darüber hinaus ist der Schiedsspruch endgültig und für die Parteien bindend. Alle Entscheidungen sind vertraulich und werden der Öffentlichkeit gegenüber nicht offengelegt. Unbeschadet des unmittelbar vorausgehenden Absatzes erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, dass jede Partei bei einem Gericht vorläufige Unterstützung oder einstweiligen Rechtsschutz ersuchen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einstweilige oder permanente Verfügungen, Verfügungsverbote oder eine gerichtliche Anordnung auf konkrete Vertragserfüllung, die zum Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums erforderlich sind. Insbesondere, aber ohne Beschränkung auf das oben Erwähnte, erkennen die Parteien an, dass die in den Abschnitten 9, 15 und 15A enthaltenen Vertragsabreden einzigartig sind, einen wesentlichen Bestandteil dieser AGB darstellen und im Falle eines Verstoßes finanzielle Schadenersatzforderungen kein angemessenes Rechtsmittel wären. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmittel gelten kumulativ und nicht ausschließlich und sie gelten zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die jede der Parteien nach diesen Geschäftsbedingungen oder aufgrund anwendbaren Rechtes haben könnte.

21. Fortbestand

Die Abschnitte 9, 13, 14, 15, 19 und 20 sowie Abschnitt 4 der Bedingungen für Trackunit IoT-Einheiten bleiben nach Beendigung oder Ablauf dieser Bedingungen bestehen.

22. Vereinbarung als Ganzes

Diese AGB und die schriftliche Annahmeerklärung von Trackunit begründen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien zu diesem Dokument. Sie hat Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen und mündlichen Erklärungen, einschließlich der Zusicherungen, Erklärungen, Bedingungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Produkte.

Trackunit-Software-Abonnement

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für die Trackunit-Software-Abonnements Flottenplan und Ausrüstungskonfiguration und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen.

1. Software-Abonnement

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Flottenplan ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum berechnet. Alle Flottenplan-Abonnements werden ab dem 1. des Folgemonats nach der Lieferung der IoT-Einheiten von Trackunit in Rechnung gestellt. Ausrüstungskonfiguration-Abonnements werden auf die gleiche Weise berechnet wie oben für den Flottenplan beschrieben. Die Abrechnungshäufigkeit ist monatlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Flottenplan und Ausrüstungskonfiguration

Der Flottenplan und die Ausrüstungskonfiguration werden, sofern nicht anderweitig vereinbart, zunächst für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten abgeschlossen („Anfangslaufzeit“) und verlängern sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungszeitraum“), sofern sie nicht von einer der Parteien gemäß den in diesem Abschnitt 2 genannten Bestimmungen gekündigt werden. Der Flottenplan und die Ausrüstungskonfiguration können von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Anfangs- oder Verlängerungszeiträume gekündigt werden. Für die in Rechnung gestellten Abonnements erfolgt keine Rückzahlung, auch wenn sie vor dem Ende der Anfangslaufzeit gekündigt werden. Wenn Abonnements innerhalb eines Anfangs- oder Verlängerungszeitraums gekündigt werden, werden nicht ausgestellte Rechnungen für den Flottenplan oder die Ausrüstungskonfiguration in Rechnung gestellt.

Geschäftsbedingungen für IoT-Einheiten von Trackunit

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für IoT-Einheiten von Trackunit und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen.

1. Lieferung und Gefahrübergang

Die Produkte werden gemäß Incoterms 2020 „EXW“ ab Werk in Horsens, Dänemark, geliefert oder, sofern sich der Kunde in Nordamerika befindet, gemäß Incoterms 2020 „EXW“ ab Werk in Chicago. Sollten keine Angaben des Kunden hinsichtlich der Art des Transportes verfügbar sein, wird Trackunit die Produkte an den Kunden in der von Trackunit gewählten Art und Weise versenden. Alle Kosten, die Trackunit hieraus entstehen, werden vom Kunden bezahlt und der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden, einschließlich des Risikos von Verlust und Beschädigung. „Ab Werk“ wird im Einklang mit den Incoterms 2020 oder, sollten diese veraltet sein, mit den Incoterms ausgelegt, die zum Zeitpunkt der Bestellung und/oder einer Auftragsbestätigung gültig sind.

2. Verzug

Die Lieferzeit wird von Trackunit nach bestem Ermessen gemäß den zum Zeitpunkt der Angebotsannahme/Vertragsunterzeichnung bestehenden Bedingungen festgelegt. Der geschätzte Liefertermin wird niemals als eine Frist angesehen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, hat Trackunit das Recht, die Lieferzeit aus beliebigem Grund um vierzehn (14) Tage zu verlängern, wobei die Lieferung dennoch als fristgerecht gilt. Vorbehaltlich Abschnitt 16 der Standardbedingungen von Trackunit kann der Kunde, wenn Trackunit die Lieferung nicht gemäß dem Vorstehenden durchführt, auf der Lieferung bestehen und eine letzte angemessene Frist für diese Lieferung setzen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der Frist, ist der Kunde berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Darüber hinaus kann der Kunde keine weiteren Forderungen oder Ansprüche gegen Trackunit aufgrund der Verzögerung oder Stornierung der Bestellung geltend machen. Die Stornierung stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einer solchen Verzögerung dar.

3. Regulatorische Zulassungen

Trackunit wird in den für Trackunit strategischen Ländern Zulassungen gemäß den geltenden Produktkonformitätsgesetzen erwerben. Wenn der Kunde eine Zulassung in einer bestimmten Region oder in bestimmten Ländern benötigt, kann diese bei Trackunit angefordert werden. Für eine solche Zulassung wird nach Möglichkeit ein Angebot gemäß den geltenden Gesetzen erstellt. Für den Fall, dass der Kunde oder Endkunde gemäß den geltenden Gesetzen selbst eine Zulassung beantragen muss, kann der Kunde oder Endkunde kostenpflichtige Unterstützung von Trackunit anfordern. Zulassungen gemäß den geltenden Gesetzen zur Produktkonformität betreffen die Einhaltung behördlicher Vorschriften. Die Lizenzierung von Patenten, die als für die von den Produkten implementierten technischen Standards wesentlich beansprucht oder erklärt werden, stellt einen gesonderten Sachverhalt dar und ist in Abschnitt 15 der Standardbedingungen von Trackunit geregelt. Wenn der Kunde oder Endkunde ein Produkt in eine Ausrüstung, Maschine oder ein anderes Produkt installiert oder integriert, das der Kunde oder Endkunde auf den Markt bringt, ist der Kunde oder Endkunde für etwaige Lizenzen verantwortlich, die in Bezug auf diese Ausrüstungen, Maschinen oder Produkte erforderlich sind. Trackunit stellt auf Anfrage angemessene Informationen zu den von den Produkten implementierten Standards zur Verfügung, um den Kunden bei dieser Bewertung zu unterstützen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Kunden gekauften Produkte als Hub für die Übertragung von Näherungsdaten und sensorischen Daten anderer Trackunits oder Einheiten von Drittanbietern über das Bluetooth-Signal des Produkts verwendet werden können. Produkte werden nur als Hub für die Übertragung von Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorischen Daten verwendet und ermöglichen es den Benutzern von Einheiten nicht, Zugriff auf den Nahbereichsstandort von Einheiten anderer Kunden zu erhalten. Wenn der Benutzer eines Mobilgeräts, das die Trackunit-App enthält, die für Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorische Daten von Trackunit-Einheiten in der Nähe verwendet wird (nachfolgend „das Mobilgerät“), der Verwendung des Mobilgeräts als Hub gemäß den nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2009/136 zugestimmt hat, dann wird die Einheit als Hub für die Übertragung von Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorische Daten von Trackunit-Einheiten in der Nähe verwendet. Der Benutzer kann die diesbezüglich erteilten Einwilligungen jederzeit widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass das Gerät nicht mehr als Hub in das Trackunit-Netz aufgenommen werden kann, das für die Identifizierung des Nahbereichsstandortes oder sensorische Daten verwendet wird. Der Zweck der Verwendung der Kennung des Mobilgeräts besteht darin, die Schaffung eines Trackunit-Netzes von Hubs zur Identifizierung von Trackunit-Einheiten zu ermöglichen. Die Mobilgeräte werden nur als Hub für die Übertragung von Informationen zum Nahbereichsstandort und sensorischer Daten verwendet und ermöglichen es den Benutzern von Geräten nicht, Zugriff auf den Nahbereichsstandort oder sensorische Daten von Einheiten anderer Kunden zu erhalten. Trackunit Kin-Produkte senden Signale aus, die, wenn sie über andere Bluetooth-Geräte übertragen werden, es dem Benutzer ermöglichen, Informationen über den Standort des Kins im Nahbereich zu empfangen. Die Informationen zum Nahbereichsstandort ermöglichen, als Ausgangspunkt, keine Identifizierung natürlicher Personen. Wenn das Kin jedoch mit einer Einheit verbunden ist, die indirekt mit einer natürlichen Person in Verbindung gebracht werden kann, gilt der Abschnitt 8 dieser Geschäftsbedingungen. Unter keinen Umständen haftet Trackunit, wenn der Kunde sich entscheidet, IoT-Einheiten von Trackunit als Medium zur Aktualisierung der Ausrüstungen von Kunden oder Endkunden zu verwenden, in denen IoT-Einheiten von Trackunit installiert sind. Der Kunde versteht, dass Trackunit keine Kontrolle oder Rechte über die Ausrüstung hat, in der Trackunit-Produkte installiert sind, und die Funktionalität der Ausrüstung nicht garantieren kann und daher nicht dafür haftbar gemacht werden kann.

4. Gewährleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach dem Erhalt zu prüfen. Sollte ein Unterschied bezüglich der Menge oder Qualität oder ein anderer Mangel festgestellt werden, muss der Kunde unmittelbar nach dem Erhalt ohne grundlose Verzögerung Trackunit schriftlich über den Mangel informieren. Trackunit gewährleistet, dass die von Trackunit hergestellten Produkte für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Mängel, die bei der Inspektion durch den Kunden nach Erhalt der Produkte hätten bemerkt werden müssen, vgl. oben. Nach Vereinbarung mit Trackunit kann jedes defekte Produkt an Trackunit zurückgesendet werden. Entscheidet sich der Kunde, ein Produkt zurückzusenden, ist hierfür die vorherige schriftliche Zustimmung von Trackunit einzuholen. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Das Produkt wird an den Kunden zurückgesandt, wenn die Prüfung durch Trackunit zeigt, dass das Produkt nicht mangelhaft ist. Fracht und Versicherung werden vom Kunden gezahlt. Trackunit behält sich zudem das Recht vor, dem Kunden die Zeit des Technikers in Rechnung zu stellen, die dieser für die Untersuchung des Fehlers aufgewendet hat. Sollte Trackunit Mängel feststellen, sendet Trackunit das reparierte Produkt oder ein Ersatzprodukt an den Kunden. Trackunit wählt die Methode des Versandes und zahlt die Kosten für Fracht und Versicherung. Für Teile, die ersetzt oder repariert werden, hat Trackunit die gleichen Verpflichtungen wie diejenigen, die auf das ursprüngliche Produkt anwendbar waren. Trackunit ist nicht für Mängel verantwortlich, die auf normaler Abnutzung, dem Öffnen der Einheiten, Blitzschlag, einem Brand, einer Überlastung, Wasserschäden, einer unsachgemäßen Wartung, einer falschen Installation oder Fehlern aufgrund von Reparaturen beruhen, die von jemand anderem als Trackunit durchgeführt wurden. Wenn der Kunde Installationen durch Trackunit benötigt, erstellt Trackunit ein Angebot für diese Installation. Die Haftung von Trackunit gegenüber dem Kunden oder Endkunden für die Installation ist immer auf den Betrag beschränkt, den der Kunde oder Endkunde an Trackunit für die Installation gezahlt hat. Darüber hinaus übernimmt Trackunit keinerlei Haftung für die Kosten der Installierung in Verbindung mit einem fehlerhaften Produkt. Alle in dieser Hinsicht entstehenden Kosten werden vom Kunden getragen. TRACKUNIT GEWÄHRLEISTET FERNER, DASS DIE PRODUKTE EIGENE, URSPRÜNGLICHE ENTWÜRFE UND ENTWICKLUNGEN VON TRACKUNIT SIND UND DASS DIE VON TRACKUNIT GELIEFERTEN PRODUKTE NACH BESTEM WISSEN VON TRACKUNIT KEINE GESCHÜTZTEN GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNG ERSTRECKT SICH WEDER AUF PATENTE, DIE ALS FÜR EINEN TECHNISCHEN STANDARD WESENTLICH BEANSPRUCHT ODER ERKLÄRT WERDEN UND DIE IN ABSCHNITT 15 DER STANDARDBEDINGUNGEN VON TRACKUNIT GEREGELT SIND, NOCH AUF ANSPRÜCHE AUS (i) DER ÄNDERUNG EINES PRODUKTS DURCH EINE ANDERE PERSON ALS TRACKUNIT, (ii) DER KOMBINATION ODER INTEGRATION EINES PRODUKTS MIT EINEM PRODUKT, EINER SOFTWARE, EINEM DIENST ODER EINER AUSRÜSTUNG, DIE NICHT VON TRACKUNIT GELIEFERT WIRD, ODER (iii) DER EINHALTUNG DER VOM KUNDEN VORGEGEBENEN SPEZIFIKATIONEN ODER ANWEISUNGEN DURCH TRACKUNIT. WIRD FESTGESTELLT, DASS EIN PRODUKT EINE RECHTSVERLETZUNG DARSTELLT, WIRD TRACKUNIT NACH EIGENER WAHL UND AUF EIGENE KOSTEN ENTWEDER DEM KUNDEN DAS RECHT VERSCHAFFEN, DAS PRODUKT WEITERHIN ZU NUTZEN, DAS PRODUKT SO ÄNDERN ODER ERSETZEN, DASS ES KEINE RECHTSVERLETZUNG MEHR DARSTELLT, ODER DIE RÜCKGABE DES PRODUKTS AKZEPTIEREN UND DEN GEZAHLTEN KAUFPREIS ERSTATTEN. DIE VORSTEHENDEN MASSNAHMEN STELLEN DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN SOWIE DIE GESAMTE VERPFLICHTUNG VON TRACKUNIT IN BEZUG AUF JEGLICHE ANSPRÜCHE WEGEN RECHTSVERLETZUNG DAR. DIE HIERIN AUSGEDRÜCKTE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG, DIE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN, UND ERSETZT ALLE ANDEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN VON SEITEN VON TRACKUNIT. DIESER ABSCHNITT 4 ÜBERDAUERT DIE KÜNDIGUNG ODER DAS ABLAUFEN DIESER BEDINGUNGEN.

5. Haftungsbeschränkung für Konnektivität

Trackunit übernimmt keine Haftung für allfällige Betriebsprobleme beim gewählten Teleoperator und Lieferanten digitaler Netze. Der Kunde erkennt an, dass alle Produkte nur innerhalb der Betriebsreichweite von Trackunit-Netzwerken oder den Netzwerken der Lieferanten von Trackunit zur Verfügung gestellt werden. Der Dienst kann aufgrund von folgenden Gründen verweigert, unterbrochen oder eingeschränkt werden: a) Einrichtungsbeschränkung, b) Übertragungseinschränkungen, die durch atmosphärische, Gelände-, andere natürliche oder künstliche Bedingungen verursacht werden, welche die Übertragung beeinträchtigen, und andere Ursachen, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von Trackunit liegen; oder c) Ausrüstungsmodifikationen, Upgrades, Umverteilungen, Reparaturen und andere ähnliche Aktivitäten, die für den ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Dienstleistungen erforderlich sind. Verbindungen können aus einer Vielzahl von Gründen unterbrochen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen des politischen Klimas, der atmosphärischen Bedingungen, der Topographie, der Überkapazität von drahtlosen Systemen, schwacher Batterien oder Lücken in der Abdeckung innerhalb eines drahtlosen Dienstbereichs. Unter keinen Umständen haftet Trackunit für die Nichterfüllung eines Dienstanbieters. Der Kunde versteht, dass Trackunit und seine Dienstanbieter die Sicherheit drahtloser Übertragungen nicht garantieren können und daher nicht dafür haftbar gemacht werden können. Trackunit übernimmt keinerlei Haftung für Reparaturen wegen Schäden, die das Produkt oder dessen Nutzung mit sich bringen. Trackunits Haftung gegenüber dem Kunden für Verluste und Schäden, die aus der mangelhaften Qualität oder aus einer anderen Nonkonformität entstehen, ist beschränkt auf den Kaufpreis der IoT-Einheiten von Trackunit, von denen behauptet wird, dass sie mangelhaft sind.

Datenfeed-Abonnement

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für Datenfeeds von Trackunit und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen.

1. Abonnements

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird das Abonnement ab dem Datum der Rechnung berechnet und ab dem 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich.

2. Laufzeit und Kündigung

Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind alle Abonnements monatlich und können mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Monats bei Trackunit gekündigt werden.

3. Gewährleistung für Software

DER KUNDE VERSTEHT AUSDRÜCKLICH UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE VON TRACKUNIT AUF ALLEINIGES RISIKO DES KUNDEN ERFOLGT UND DASS DIENSTE IM „IST-ZUSTAND“ UND „SOWEIT VERFÜGBAR“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART IN DEM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ERBRACHT WERDEN.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Trackunit jeglichen Zugriff auf den Datenfeed zur Verfügung zu stellen, damit Trackunit die Daten aus dem Datenfeed in Trackunit-Anwendungen und potenziellen API-Exporten anzeigen kann. Der Kunde muss sicherstellen, dass Trackunit berechtigt ist, den Datenfeed zu empfangen, und dass alle Lizenzen oder sonstigen Rechte, die zum Anzeigen des Datenfeeds im Trackunit Manager im Namen des Kunden erforderlich sind, erworben und aufrechterhalten werden. Trackunit übernimmt keinerlei Gewährleistung und gibt keinerlei Zusicherung in Bezug auf Funktionalitäten, Dienste oder andere Elemente im Zusammenhang mit dem Datenfeed oder seiner Lieferung an den Trackunit Manager, auf die Trackunit keinen Einfluss hat.

4. Haftungsbeschränkung für Datenfeeds

Trackunit haftet in keinerlei Weise für Funktionen, Dienste, Lizenzen, Verbindungen oder andere Elemente in Bezug auf den Datenfeed oder Hardware oder Software in Bezug auf den Datenfeed, mit Ausnahme der Funktionen und Dienste, die von Trackunit bereitgestellt und in der Trackunit-Anwendungsebene erbracht werden. Trackunit erwachsen keine Verpflichtungen aus der Verwendung des Datenfeeds und aus Umständen in Bezug auf Hardware oder Software von Drittanbietern. Der Kunde hat insbesondere bei mangelhaften Produkten, fehlerhafter Installation, Ausfällen bei Netzbetreibern oder einer unterbliebenen bzw. fehlerhaften Bereitstellung der Daten über den Datenfeed an Trackunit durch einen Dritten oder den Kunden keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der für den Datenfeed gezahlten Abonnementgebühren.

Geschäftsbedingungen für Trackunit Kin

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für Trackunit Kin und unterliegen sowohl den Standardbedingungen von Trackunit als auch den Bedingungen für IoT-Einheiten von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen.

1. Abonnements

Das Abonnement für die Trackunit Kin-Einheit kann entweder als lebenslanges Abonnement für die jeweilige Einheit ausgestaltet sein, das im Voraus abgerechnet wird, oder als monatliches Abonnement. Lebenslange Abonnements werden ab dem 1. des Folgemonats nach der Lieferung der Trackunit Kin-Einheit in Rechnung gestellt. Monatliche Abonnements werden ab dem 1. des Folgemonats nach der Aktivierung des Produkts in Rechnung gestellt. Die kommerziellen Details sind im an den Kunden ausgestellten Angebot aufgeführt. Ein Abonnement kann weder übertragen noch anderweitig einer anderen Einheit zugewiesen werden.

2. Kündigung

Der Kunde kann jederzeit das Abonnement einzelner oder aller Einheiten kündigen, indem er das Produkt in den von Trackunit bereitgestellten Tools austrägt. Der Kunde ist alleine für das Austragen der Produkte auf dem Kundenkonto verantwortlich. Wenn ein monatliches Abonnement gewählt wurde, endet dieses mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Monats nach der Abmeldung.

3. Produktinformationen

Der Kunde ist sich bewusst, dass die Produkte keine Nahbereichsstandort-Daten übermitteln, es sei denn, die Produkte befinden sich in der Nähe einer Trackunit Raw-Einheit oder eines Mobilgeräts mit heruntergeladenen Trackunit-Apps, die das Bluetooth-Signal der Produkte empfangen können. Der Kunde ist alleine für die Ein- und Austragung der Produkte auf dem Kundenkonto unter Verwendung des von Trackunit bereitgestellten Tools verantwortlich. Trackunit Kin-Produkte senden Signale aus, die, wenn sie über andere Bluetooth-Geräte übertragen werden, es dem Benutzer ermöglichen, Informationen über den Standort des Kins im Nahbereich zu empfangen. Die Informationen zum Nahbereichsstandort ermöglichen, als Ausgangspunkt, keine Identifizierung natürlicher Personen. Wenn das Kin jedoch mit einer Einheit verbunden ist, die indirekt mit einer natürlichen Person in Verbindung gebracht werden kann, gilt der Abschnitt 5 der Standard-Geschäftsbedingungen von Trackunit.

4. Haftungsbeschränkungen

Der Kunde ist alleine für Ein- und Austragung sowie die Nutzung der Produkte verantwortlich. Trackunit haftet nicht für Produkte, die fehlerhaft eingetragen wurden, oder für eine missbräuchliche Nutzung der Produkte.

Bedingungen für Netzwerkzugriff (Mesh)

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für den Trackunit-Netzwerkzugriff und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen.

Der Netzwerkzugriff basiert auf der Bluetooth-Technologie, die in den Trackunit Raw-Einheiten („Einheiten“) integriert ist, um ein verbundenes Netzwerk zu schaffen, das beliebige Tags erfassen kann, die auf der Trackunit-Plattform verifiziert sind („Netzwerk“). Trackunit bietet bestehenden Kunden Zugang zur Nutzung des Netzwerks, das durch die vom Kunden besessenen und/oder betriebenen Einheiten erstellt wurde.

1. Netzwerkzugriff

Der Kunde muss ein bestehender Trackunit-Kunde („Kunde“) mit einem gültigen Trackunit-Konto sein, um auf das Netzwerk zugreifen zu können. Einheiten kommunizieren mittels Bluetooth-Technologie, um ein Netzwerk zu erstellen. Es ist möglich, dass sich andere Geräte mit den Einheiten verbinden und das Netzwerk nutzen. Durch die Anmeldung für den Netzwerkzugriff erhält ein bestehender Kunde die Berechtigung, das Netzwerk zu nutzen. Der Zugang und das Netzwerk werden „wie gesehen“ bereitgestellt, ohne jegliche Garantien oder Gewährleistungen. Es können keine spezifische Leistung, Stabilität, Übertragungskapazität oder Qualität zugesichert oder garantiert werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu bewerten und zu prüfen, ob diese Funktionalität für den vorgesehenen Zweck geeignet und technisch nutzbar ist, einschließlich der verfügbaren Konnektivität. Die Konnektivität wird durch technische Störungen, Entfernung, Reichweite usw. beeinflusst, und Einheiten können bewegt, ausgeschaltet, getrennt werden oder ausfallen. Die anderen Geräte des Kunden müssen vom Kunden mit dem Netzwerk der Einheiten gekoppelt und verbunden werden, was den Austausch von Decodern, Kopplungscodes usw. erfordern kann. Der Kunde ist verantwortlich für die Einheiten und die Daten, die sie über das Netzwerk übertragen. Die Verbindung wird vom Kunden hergestellt und kontrolliert, jedoch kann die Datenfreigabe und -übertragung durch die Einheiten von Trackunit blockiert werden. Eine Blockierung erfolgt, wenn die Datenmenge überschritten wird oder Trackunit feststellt, dass die Einheiten in einer Weise genutzt werden, die für das Mesh-Netzwerk nicht geeignet ist.

2. Geistige Eigentumsrechte und Eigentum an Daten

Trackunit besitzt alle Rechte, das vollständige Eigentum und alle Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Einheiten, der Trackunit-API, den Produkten, Dienstleistungen und Marken/Warenzeichen sowie allen damit verbundenen Technologien, Websites und Inhalten sowie an etwaigen Änderungen oder abgeleiteten Werken des Vorstehenden (zusammen die „Trackunit-Materialien“). Trackunit überträgt oder gewährt Ihnen keinerlei Rechte, Eigentumstitel oder Ansprüche an den Trackunit-Materialien. Trackunit besitzt keine Rechte an der Bluetooth-Technologie als solcher.

3. Dateneigentum

Der Kunde behält das volle Eigentum an allen Daten, die von oder an die eigenen Geräte des Kunden über das Netzwerk übertragen werden. Trackunit ist nicht berechtigt, diese Daten zu speichern, außer für technisch erforderliche und vorübergehende Speicherungen, die im Rahmen der Übertragung und Nutzung des Netzwerks notwendig sein können. Trackunit darf diese Daten oder den Zugriff auf solche Gerätedaten ausschließlich dazu verwenden, die Verpflichtungen und Pflichten aus diesen Bedingungen sowie den mit Trackunit vereinbarten Bedingungen und Konditionen zu erfüllen.

4. Abonnementgebühren

Die Gebühren für die Nutzung der Netzwerke sind in einem Angebot von Trackunit aufgeführt und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit.

5. Gewährleistungen

Trackunit ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für die Nutzung oder den Missbrauch des Netzwerks sowie für dessen Leistung, selbst wenn die Einheiten defekt sind oder von Trackunit blockiert wurden, weil die Datenmenge überschritten wurde oder die Nutzung in einer Weise erfolgt, die für das Mesh-Netzwerk nicht geeignet ist. Trackunit behält sich das Recht vor, ohne Vorwarnung beliebige Kundeneinheiten zu blockieren oder zu trennen, wenn Trackunit der Ansicht ist, dass die Nutzung durch den Kunden und/oder die mit dem Netzwerk verbundenen Einheiten ein Risiko für die Einheiten, das Netzwerk oder die darüber übertragenen Daten darstellt. Dies gilt auch, wenn ein Risiko für die Übertragung von Schadsoftware, Viren, Würmern, schädlichem Code usw. besteht oder die Nutzung durch den Kunden bzw. die verbundenen Einheiten ein Haftungsrisiko für Trackunit oder Dritte schaffen könnte. Der Kunde ist allein verantwortlich und haftbar für die Verbindung seiner Einheiten mit dem Netzwerk sowie dafür, ob eine solche Nutzung rechtmäßig ist oder den Rechten oder Einschränkungen Dritter entspricht, wie z. B. den für diese Einheiten geltenden Bedingungen.

6. Beendigung

Der Kunde kann die Nutzung des Netzwerks zum Ende der im Angebot definierten Anfangslaufzeit beenden, indem er die Einheiten trennt, die Nutzung des Netzwerks einstellt und Trackunit eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt. Eine solche Kündigung und Einstellung der Nutzung wird ab der nächsten Abrechnungsperiode wirksam. Trackunit kann die Nutzung des Netzwerks ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode kündigen. Mit jeder Kündigung erlöschen die Rechte und Abonnements des Kunden zur Nutzung des Netzwerks. Aus der Kündigung entsteht Trackunit keine Verpflichtung oder Haftung.

Geschäftsbedingungen für den Iris Datenaustauschdienst

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für die Datenfreigabe durch Trackunit und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen. Die Bedingungen für die Iris-Datenfreigabe gelten für bestehende Kunden von Trackunit und registrierte Nutzer von Iris, die den Datenaustauschdienst von Trackunit („der Datenaustauschdienst“) nutzen möchten.

1. Der Datenaustauschdienst

Durch die Anmeldung zum Datenaustauschdienst kann ein bestehender Kunde („der freigebende Kunde“) wählen, die eigenen Daten („ausgewählte Daten“) aus dem Iris-Konto des freigebenden Kunden über die verfügbaren Freigabeoptionen auf Iris mit einem anderen Kunden („der empfangende Kunde“) zu teilen und zu exportieren. Dadurch erhält der empfangende Kunde das Recht und die Möglichkeit, die ausgewählten Daten zu extrahieren oder zu importieren. Nach Vereinbarung mit dem freigebenden Kunden kann der empfangende Kunde die ausgewählten Daten verändern, anreichern, ergänzen usw. und solche geänderten Daten („geänderte Daten“) durch Export zurück in das Konto des freigebenden Kunden auf Iris zurückteilen. Der Datenaustauschdienst und die Funktionalität zur Unterstützung der Freigabefunktion (Export der ausgewählten Daten aus Iris und Import der geänderten Daten in Iris) wurden von Trackunit entwickelt und werden als „wie gesehen“-Funktionalität bereitgestellt. Es obliegt dem freigebenden und dem empfangenden Kunden, zu bewerten und zu prüfen, ob diese Funktionalität für ihre Zwecke geeignet und technisch nutzbar ist, einschließlich der verfügbaren APIs usw.

2. Der freigebende Kunde und der empfangende Kunde

Trackunit bietet und betreibt lediglich die Freigabefunktionalität als Teil von Iris. Die freigegebenen Daten, deren Änderung sowie die mögliche Weitergabe geänderter Daten liegen in der alleinigen Verantwortung der freigebenden und empfangenden Kunden. Die freigebenden und empfangenden Kunden müssen Trackunit-Kunden mit aktiven Konten sein, um auf die Iris-Plattform und den Datenaustauschdienst zugreifen zu können. Der freigebende Kunde ist verantwortlich für die Auswahl der ausgewählten Daten, die mit einem oder mehreren empfangenden Kunden geteilt werden sollen. Der freigebende Kunde benennt aktiv den jeweiligen empfangenden Kunden, dem er Zugriff auf die ausgewählten Daten gewähren möchte. Der freigebende Kunde kann jederzeit den Zugriff auf die ausgewählten Daten ändern oder sperren und die Freigabe der Daten beenden. Die Kunden sind allein dafür verantwortlich, eine Vereinbarung zu treffen, einschließlich Vereinbarungen jeglicher Art, die die Parteien für notwendig erachten, wie z. B. eine Datenverarbeitungsvereinbarung, eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), eine Datenverwendungs-/Lizenzvereinbarung usw. Dabei müssen sie festlegen, was der empfangende Kunde mit den ausgewählten Daten tun darf und was nicht, einschließlich der Art und Weise, wie die ausgewählten Daten geändert werden sollen, welche geänderten Daten zurück in das Iris-Konto des freigebenden Kunden oder auf andere Weise exportiert werden, und was der freigebende Kunde mit den geänderten Daten tun darf und was nicht. Solche Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffen ausschließlich den freigebenden und den empfangenden Kunden und liegen nicht im Zuständigkeitsbereich von Trackunit. Die Kunden erkennen an und stimmen zu, den Datenaustauschdienst ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und dabei:

A. keine geltenden Gesetze oder Vorschriften zu verletzen oder rechtswidrige Aktivitäten zu fördern;

C. nicht die Maschinen, Systeme, Hardware, Server, Netzwerke, Einheiten, Daten oder sonstiges Eigentum oder Dienstleistungen von Trackunit oder Dritten in unbefugter Weise zu beeinträchtigen, zu stören, zu beschädigen, zu schädigen oder darauf zuzugreifen;

B. keine Eigentumsrechte Dritter zu verletzen, einschließlich Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder anderer Rechte, einschließlich Datenbankrechte oder Rechte an/zu den geteilten Daten;

D. keine Datenschutzvorschriften zu verletzen, einschließlich der DSGVO oder vergleichbarer lokaler Regelungen.

Die Kunden sind verpflichtet, die technischen und durch Richtlinien umgesetzten Einschränkungen des Datenaustauschdienstes sowie die Beschränkungen der von Trackunit bereitgestellten Funktionalitäten zu respektieren und einzuhalten. Jeder Versuch, die Einschränkungen zu verletzen oder Beschränkungen von Iris und dem Datenaustauschdienst zu umgehen, gilt als wesentlicher Vertragsbruch und berechtigt Trackunit, alle Vereinbarungen mit diesem Kunden zu kündigen. Trackunit behält sich das Recht vor, das Iris-Konto eines Kunden zu kündigen oder den Datenaustauschdienst eines Kunden zu sperren, wenn Trackunit feststellt, dass der Kunde eine Anforderung oder Verpflichtung dieses Abschnitts verletzt hat. Sollte ein Kunde eine Verletzung einer Vereinbarung zwischen den Parteien durch einen anderen Kunden feststellen, kann er diese Informationen Trackunit mitteilen. Trackunit ist jedoch nicht verpflichtet, auf eine solche Verletzung zu reagieren oder den Kunden in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Trackunit behält sich jedoch das Recht vor, solche Informationen zu nutzen und Einschränkungen oder Maßnahmen gegen einen verletzenden oder übertretenden Kunden zu verhängen, selbst wenn dieser Kunde keine Vereinbarung mit Trackunit als solche verletzt hat.

3. Rechte an geistigem Eigentum

Trackunit besitzt alle Rechte, das vollständige Eigentum und alle Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an Iris und dem Datenaustauschdienst der Trackunit-API, den Produkten, Dienstleistungen und Marken/Warenzeichen sowie allen damit verbundenen Technologien, Websites und Inhalten sowie an etwaigen Änderungen oder abgeleiteten Werken des Vorstehenden (zusammen die „Trackunit-Materialien“). Trackunit überträgt oder gewährt Kunden keinerlei Rechte, Eigentumstitel oder Ansprüche an den Trackunit-Materialien.

4. Rechte an den ausgewählten und geänderten Daten

Der Kunde behält das volle Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen in seinen Daten, und es werden durch diese Bedingungen keine weiteren Rechte eingeräumt, außer dem Recht von Trackunit, die Freigabe der Daten über den Datenaustauschdienst zu unterstützen. Dies umfasst die im Rahmen der Auswahl und Festlegungen durch die Kunden erforderlichen Rechte, um die ausgewählten Daten zu hosten, zu verteilen und deren Freigabe zu erleichtern.

5. Preise, Abonnements und Zahlung
Die Gebühren für die Nutzung des Datenaustauschdienstes sind in einem Angebot aufgeführt und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit.

6. Zusicherungen und Gewährleistungen

Trackunit ist in keiner Weise verantwortlich für die Nutzung oder den Missbrauch der ausgewählten oder geänderten Daten, für Mängel oder fehlende Daten, und es werden von Trackunit weder Rechte an diesen Daten eingeräumt noch Einschränkungen auferlegt, die deren Nutzung betreffen oder sich aus der Nutzung des Datenaustauschdienstes ergeben. Die Rechte oder Einschränkungen in Bezug auf diese Daten sind ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem freigebenden und dem empfangenden Kunden, die von diesen zu vereinbaren sind.

7. Freistellung

Der Kunde stellt Trackunit von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Kosten, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Schäden oder Verbindlichkeiten Dritter frei, die auf Folgendem beruhen oder daraus entstehen: (i) der Nutzung des Datenaustauschdienstes durch den Kunden (ii) Verletzungen von Rechten Dritter im Zusammenhang mit dem Datenaustausch über den Datenaustauschdienst (iii) Verstoß oder angeblicher Verstoß gegen diese AGB Auf Anfrage von Trackunit verpflichtet sich der Kunde außerdem, Trackunit gegen derartige Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch von Daten durch den Einsatz des Datenaustauschdienstes zu verteidigen. Trackunit kann jedoch durch einen selbst gewählten Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligt sein, und die Parteien werden bei der Verteidigung und Beilegung solcher Ansprüche in angemessener Weise zusammenarbeiten. Der Kunde darf einen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Trackunit beilegen (diese Zustimmung darf nicht unzumutbar verweigert werden). Sollte Trackunit Informationen erhalten, dass Kunden illegale Daten, einschließlich Daten, die Rechte Dritter verletzen, teilen, behält sich Trackunit das Recht vor, den Zugriff der Parteien auf die ausgewählten und/oder geänderten Daten zu löschen oder den Zugriff der Parteien auszusetzen. Die Kunden werden von Trackunit informiert, falls eine solche Situation eintritt.

8. Haftungsbeschränkungen

DIE MAXIMALE KUMULATIVE HAFTUNG VON TRACKUNIT FÜR ALLE HANDLUNGEN, NICHTERFÜLLUNG, MÄNGEL USW. DIE SICH AUS DER NUTZUNG DES DATENAUSTAUSCHDIENSTES UND DER DAMIT VERBUNDENEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL EINEN BETRAG, DER DEN VOM KUNDEN IN DEN 12 MONATEN VOR DEM VERSTOß ODER DER DELIKTISCHEN HANDLUNG, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, GEZAHLTEN GEBÜHREN FÜR DEN DATENAUSTAUSCHDIENST ENTSPRICHT, ODER DEN IN DEN AGB GENANNTEN MAXIMALBETRAG – JE NACHDEM, WELCHER WERT NIEDRIGER IST.

9. Wartung, Änderungen und Modifikationen

Trackunit kann Wartungsarbeiten an Iris oder dem Datenaustauschdienst durchführen, wodurch der Datenaustauschdienst ganz oder teilweise unzugänglich oder für einen Zeitraum verlangsamt sein kann. Trackunit kann den Marketplace und dessen Funktionen nach eigenem Ermessen ändern. Trackunit führt Wartungsarbeiten oder Änderungen in der Regel im Rahmen seines allgemeinen Wartungs- und Entwicklungsprogramms durch, mit gleicher Auswirkung auf alle Kunden, und ist nicht in der Lage, jeden Kunden individuell über die Änderungen zu informieren. Trackunit übernimmt keine Haftung für die oben beschriebenen Maßnahmen, wird jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um Unannehmlichkeiten für Entwickler und Nutzer zu minimieren. Ein bestimmtes Leistungsniveau wird jedoch nicht garantiert. Trackunit behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit Funktionen des Datenaustauschdienstes, einschließlich APIs, zu ändern oder zu entfernen oder den Zugriff einzuschränken. Sollten solche Änderungen eine Kernfunktion des Dienstes wesentlich beeinträchtigen („kritische Änderungen“), so hat der Kunde Trackunit über diese Bedenken zu informieren, damit die Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten können, um diese Bedenken zu klären. Wenn eine solche kritische Änderung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen zur angemessenen Zufriedenheit beider Parteien behoben werden kann, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung für den Datenaustauschdienst zu kündigen. Einwände können nur innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über eine solche Änderung erhoben werden. Trackunit kann diese AGB von Zeit zu Zeit ändern und wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Kunden auf allgemeiner Ebene zu informieren, z. B. durch allgemeine Hinweise auf der Webseite. Kunden können aufgefordert werden, die geänderten AGB durch Anklicken zu akzeptieren, und in jedem Fall gilt die fortgesetzte Nutzung des Datenaustauschdienstes nach der Änderung als Zustimmung zu den Änderungen. Wenn Kunden den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, besteht ihr einziges Rechtsmittel darin, die Nutzung des Marketplace wie in Ziffer 9 beschrieben einzustellen.

10. Beendigung

Kündigung durch Kunden

Der Kunde kann die Nutzung des Datenaustauschdienstes jederzeit mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Monatsende durch schriftliche Mitteilung an Trackunit kündigen.

Kündigung durch Trackunit

Trackunit kann die Nutzung des Datenaustauschdienstes ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten gegenüber dem Kunden kündigen.

Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung

Eine Partei kann den Datenaustauschdienst ohne weitere Ankündigung kündigen, wenn die andere Partei gegen diese Bedingungen für den Datenaustauschdienst wesentlich verstößt.

Bedingungen von Trackunit IrisX

Die folgenden Bedingungen gelten spezifisch für Trackunit Iris X und unterliegen den Standardbedingungen von Trackunit, ergänzt um die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen.

Die Trackunit-Betriebsdatenplattform („Iris X“) ermöglicht den Nutzern der Trackunit-Plattform und -Dienste die Nutzung einer Reihe von Tools und Diensten wie Systemintegrationen, Workflow-Automatisierung, Data Lake, Datenanalyse, Gen AI-Schnittstellen und SDKs, um Organisationen bei der Skalierung und Umsetzung ihrer digitalen Ambitionen zu unterstützen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen für Iris X“) gelten für alle Lieferungen von Iris X-Diensten und Transaktionen („Dienstleistungen“) an jeden Kunden („Kunde“).

1. VEREINBARUNG DURCH ANGEBOTE

Die Dienstleistungen werden gemäß einer separaten Auftragsbestätigung, Dienstleistungsvereinbarung oder Ähnlichem vereinbart, in der die zu erbringenden Dienstleistungen, der Umfang, der Preis und/oder die technischen Spezifikationen der zu erbringenden Dienstleistungen (ein „Angebot“) festgelegt sind.

Jedes Angebot stellt eine einzelne Vereinbarung dar, die von anderen Angeboten getrennt ist. Zwischen den einzelnen Angeboten bestehen keine Wechselwirkungen; Gleiches gilt im Verhältnis zu sonstigen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen. Ein Verstoß, Mängel, Verzögerungen, Kündigungen aus beliebigen Gründen usw. im Zusammenhang mit den Dienstleistungen eines Angebots haben keine Auswirkungen auf andere Angebote oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Haftungsbeschränkungen gelten für jedes Angebot sowie für jede andere Vereinbarung und werden jeweils separat berechnet. Die Kündigung (aus beliebigem Grund) einer anderen Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf ein Angebot und umgekehrt. Ungeachtet des Vorstehenden kann Trackunit bei einem Verstoß des Kunden gegen eine Vereinbarung zwischen den Parteien eine oder mehrere Vereinbarungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen und den Zugriff auf Iris X ausschließen.

2. DIE DIENSTLEISTUNG

Trackunit wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die im Angebot festgelegte Dienstleistung jederzeit verfügbar zu machen, außer bei geplanter Ausfallzeit und unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit aufgrund externer Ereignisse. Trackunit wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Fehler und Vorfälle zu beheben. Trackunit übernimmt keine Garantie für spezifische Servicelevels bezüglich der Leistung des Dienstes oder der Fehlerbehebungszeit, noch dafür, dass der Dienst fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen funktioniert. Geplante Ausfallzeiten werden, soweit wirtschaftlich vertretbar, außerhalb der normalen Geschäftszeiten eingeplant, z. B. nachts oder an den Wochenenden.

3. BETRIEB UND ZAHLUNGEN

Das Recht zur Nutzung des Dienstes wird dem Kunden gewährt, sobald dieser die Zahlung an Trackunit geleistet hat. Die Preise sind in dem Kunden zur Verfügung gestellten Angebot oder in der Vereinbarung zwischen den Parteien beschrieben.
Trackunit verwendet für den Service zwei unterschiedliche Modelle: ein verbrauchsabhängiges Modell und ein Pay-As-You-Go (PAYG)-Modell.
Verbrauchsabhängiges Modell: Der Service basiert auf der Nutzung und verwendet Trackunit IrisX Credits. Um den Service nutzen zu können, muss der Kunde sicherstellen, dass sich die entsprechende Anzahl an Trackunit IrisX Credits auf seinem Konto befindet. Der Verbrauch von Trackunit IrisX Credits orientiert sich an der Nutzung des Service. Jeder Service hat einen spezifischen Trackunit IrisX Credit-Kostenwert. Die Trackunit IrisX Credit-Kosten werden in Trackunit IrisX vor der Anforderung eines bestimmten Service durch den Kunden ausgewiesen. Trackunit IrisX Credits werden im Voraus gemäß dem Angebot berechnet. Am Ende eines Abonnementzeitraums verfallen nicht genutzte Trackunit IrisX Credits und verlieren ihre Gültigkeit. Für den Fall, dass der Kunde alle Trackunit IrisX Credits aufgebraucht hat, bevor eine Auffüllung erfolgt, können die Services bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem sämtliche Trackunit IrisX Credits verbraucht wurden. Der Mehrverbrauch an Trackunit IrisX Credits wird dem Kunden am Ende dieses Monats in Rechnung gestellt, sofern der Kunde die Trackunit IrisX Credits nicht aufgefüllt hat. Jeder Mehrverbrauch bzw. zusätzlich benötigte Trackunit IrisX-Credits werden gemäß dem Angebot in Rechnung gestellt.
PAYG-Modell: Der Kunde wird monatlich basierend auf der Anzahl der während des jeweiligen Abrechnungszeitraums verbrauchten Credits in Rechnung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Nutzung des Service zu überprüfen und festzustellen, in welchem Umfang der Kunde den Service pro Monat nutzt.
Verpflichtung des Kunden zur Überwachung des Iris X-Credit-Verbrauchs
Unabhängig vom für das Abonnement des Kunden geltenden Abrechnungsmodell ist der Kunde allein für die Überwachung und Verwaltung der Nutzung von Trackunit Iris X-Credits („Credits“) auf dem Konto des Kunden verantwortlich. Trackunit stellt innerhalb von Iris X Tools zur Verbrauchserfassung und zur Anzeige der Nutzung zur Verfügung, um den Kunden bei der Überwachung des Credit-Verbrauchs zu unterstützen. Trackunit übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Tools Verbrauchsdaten in Echtzeit oder fehlerfrei bereitstellen. Der Kunde erkennt an, dass Credits je nach aktivierten Dienstleistungen, ausgelösten Workflows und genutzten KI-Funktionen in unterschiedlichem Umfang verbraucht werden können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ausreichend Credits für einen unterbrechungsfreien Zugriff auf die Dienste verfügbar sind. Trackunit haftet nicht für Service-Unterbrechungen, Zugriffsverlust oder geschäftliche Auswirkungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde kein ausreichendes Credit-Guthaben vorhält. Jegliche Überschussgebühren, die infolge einer versäumten Verbrauchsüberwachung durch den Kunden anfallen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Trackunit ist nicht verpflichtet, über die innerhalb der Iris-X-Plattform bereitgestellten Tools zur Anzeige des Credit-Verbrauchs hinaus vorab vor dem vollständigen Aufbrau­chen der Credits zu warnen. Das Unterbleiben einer zusätzlichen Benachrichtigung durch Trackunit entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, etwaige angefallene Gebühren für eine Überschreitung des vereinbarten Umfangs zu zahlen.

Credits-Preise und Schwankungen im Verbrauch

Der Preis pro Credit ist im jeweiligen Angebot angegeben und kann ausschließlich gemäß Abschnitt 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (Preise) geändert werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Anzahl der Credits, die für eine bestimmte Abfrage, Anfrage, einen Workflow oder eine Ausgabe verbraucht werden, variabel ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann. Wie schnell Credits verbraucht werden, hängt von Faktoren ab, wie etwa: (a) die zugrunde liegenden KI-Modelle, Algorithmen und Technologien Dritter, die zur Erbringung der Dienste verwendet werden und die Trackunit von Zeit zu Zeit aktualisieren, ersetzen oder neu optimieren kann; (b) die Art, Komplexität, Länge und das Volumen der Abfragen oder Anfragen des Kunden; (c) die Art und das Volumen der Daten, auf die zur Beantwortung einer Anfrage zugegriffen wird oder die verarbeitet werden, einschließlich des Zugriffs auf zugrunde liegende, importierte oder angereicherte Datensätze; und (d) die jeweiligen KI-Funktionen oder Workflows, die der Kunde aktiviert. Dementsprechend kann derselbe oder ein ähnlicher Vorgang zu unterschiedlichen Zeiten eine unterschiedliche Anzahl von Credits verbrauchen. Trackunit wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um wie oben beschrieben Tools zur Verbrauchstransparenz bereitzustellen, garantiert jedoch nicht, dass die Credit-Kosten eines bestimmten Vorgangs konstant bleiben. Zur Klarstellung: Eine Änderung des Credit-Verbrauchs aufgrund dieser Faktoren stellt für die Zwecke von Abschnitt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Preise“) als solche keine Preisänderung dar.

4. ABONNEMENT FÜR DIE NUTZUNG VON TRACKUNITS IRIS X UND ENTSPRECHENDE DIENSTLEISTUNGEN

Trackunit besitzt alle Rechte, das vollständige Eigentum und alle Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Iris X, der Trackunit-API, den Produkten, Dienstleistungen und Marken/Warenzeichen sowie allen damit verbundenen Technologien, Websites und Inhalten sowie an etwaigen Änderungen oder abgeleiteten Werken des Vorstehenden (zusammen die „Trackunit-Materialien“). Bei der Nutzung von Iris X können Sie geistiges Eigentum erstellen, entwickeln oder produzieren. Iris X und Trackunit beanspruchen kein Eigentum an solchen vom Kunden erstellten Inhalten. Kurz gesagt: Die Inhalte, die Sie erstellen, sind Ihr Eigentum. Vorausgesetzt, der Kunde leistet die Zahlung an Trackunit, wird dem Kunden ein zeitlich begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes gewährt, einschließlich aller Upgrades, Updates, Versionen, Releases, Ergebnisse aus Wartungs- und Entwicklungsdiensten usw., die von Trackunit während der im Angebot festgelegten Laufzeit bereitgestellt werden. Das Abonnement ist in Bezug auf Gebiet, Konfiguration, Form, Design, Methode und Medium unbegrenzt, solange die Rechte für die interne Nutzung des Kunden ausgeübt werden. Der Kunde kann einer verbundenen Gesellschaft die Nutzung des Dienstes zu denselben Bedingungen wie dem Kunden für die eigenen Zwecke dieser Gesellschaft gestatten. Der Kunde bleibt direkt haftbar für jede Nutzung des Dienstes und die Einhaltung der damit verbundenen Bedingungen, einschließlich der Nutzung durch die verbundenen Unternehmen des Kunden. Der Dienst darf nur in der ausdrücklich erlaubten Weise genutzt werden, es sei denn, zwingendes Recht gestattet etwas anderes. Wenn der Kunde den Dienst unter Verstoß gegen geltendes Recht, diese Geschäftsbedingungen für Iris X, Angebote, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Servicebedingungen nutzt, kann Trackunit das Abonnement sofort und ohne Vorankündigung aufgrund eines wesentlichen Verstoßes kündigen oder beenden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Kopie des Quellcodes von Iris X. Der Kunde hat nur Anspruch auf eine Kopie des Objektcodes, soweit der Dienst für die Installation auf der Client-Seite bereitgestellt wird.

5. DATEN UND SICHERHEIT

Der Kunde behält alle Rechte an seinen eigenen Daten, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Integrität und Richtigkeit der Daten sicherzustellen und, falls Trackunit nicht der Datensammler ist, ein Backup der Kundendaten zu erstellen. Der Kunde ist für die Genauigkeit und Integrität aller Daten verantwortlich, die von Trackunit bei der Nutzung der Dienste verarbeitet werden, sowie für die Übertragung, Migration und/oder Konvertierung der Kundendaten zu oder von den Diensten.

6. ÄNDERUNGEN UND KÜNDIGUNG

Iris X kann nach alleinigem Ermessen von Trackunit von Zeit zu Zeit Änderungen unterworfen sein, einschließlich der Hinzufügung oder Entfernung von Funktionen, sofern eine solche Änderung keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Dienste insgesamt hat. Die Änderungen können ohne Vorankündigung erfolgen. Trackunit wird jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden im Voraus zu benachrichtigen. Wenn Iris X mit der Software oder Hardware von Trackunit bereitgestellt wird, kann Trackunit Upgrades der Software oder Hardware ohne die vorherige Zustimmung des Kunden veröffentlichen. Ein Abonnement und der Kauf von Iris X-Betriebsvorgängen können von keiner Partei innerhalb des Abonnementzeitraums gekündigt oder widerrufen werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Trackunit mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf eines Abonnementzeitraums entscheiden, das Abonnement nicht zu verlängern, wenn Trackunit die Bereitstellung des Dienstes einstellt. Unverbrauchte Iris X-Betriebsvorgänge werden in diesem Fall von Trackunit zum Ablauf des Abonnementzeitraums erstattet.

Sprache

Bei Unstimmigkeiten zwischen der übersetzten Version und der englischen Version ist die englische Version maßgeblich.

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