Rechtliche Informationen und Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ISO Feed

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ISO Feed (ISO 15143-3)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen von ISO-Feed („Produkte“) an einen Kunden („Kunde“). Diese Bedingungen sind gleichermaßen für Trackunit ApS bzw. verbundene Unternehmen von Trackunit ApS („Trackunit“) und den Kunden verbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Trackunit unterzeichnet wurde. Keine weiteren bzw. anderen Bedingungen oder Bestimmungen sind für Trackunit verbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Trackunit unterzeichnet wurde. Ein Versäumnis von Trackunit, Bedingungen zu widersprechen, die in anderen schriftlichen oder sonstigen Mitteilungen des Kunden enthalten sind, begründen weder einen Verzicht auf diese Bedingungen noch eine Erklärung des Einverständnisses mit diesen anderen Bedingungen. Bisherige Praktiken, Branchenstandards, Verhaltensweisen oder Handelsbräuche begründen in keinerlei Weise eine Änderung einer in diesen AGB enthaltenen Bedingung oder Bestimmung, noch fügen diese eine Bedingung hinzu, die nicht in diesen AGB enthalten ist. Diese AGB dienen auch als Mitteilung des Widerspruchs gegen und ausdrückliche Zurückweisung von Geschäftsbedingungen seitens Trackunit, die in der Bestellung oder einem anderen Schriftstück des Kunden enthalten sind und sich von diesen AGB unterscheiden oder sie ergänzen.

1. Auftragsbestätigung

Alle Angebote stehen unter dem Vorbehalt, dass die Ware nicht verkauft wurde. Angebote werden nur angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Annahme des Angebotes von Trackunit, einschließlich einer Bestätigung in elektronischer Form, erhalten hat. Sollte Trackunit dem Kunden ein Angebot unterbreiten, hat der Kunde dies in schriftlicher, einschließlich elektronischer, Form vor dem Ablauf der Annahmefrist anzunehmen. Eine Stornierung von Bestellungen hat schriftlich zu erfolgen und muss von Trackunit schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist unbeschadet des Grundes für die Stornierung verpflichtet, alle Waren zu kaufen, die für die Bestellung in Auftrag gegeben wurden und deren Bestellung nicht storniert werden kann. Die betreffenden Waren werden dem Kunden spätestens zum geplanten Termin der Lieferung der Bestellung zu den Einkaufspreisen von Trackunit in Rechnung gestellt. Die Zustellungskosten werden zusätzlich berechnet.

2. Preise

Die Preise sind entweder in einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Angebot oder in der Vereinbarung zwischen Trackunit und dem Kunden enthalten. Trackunit hat das Recht, die Preise für die Abonnements in der Erst- sowie der Verlängerungslaufzeit, wie in Abschnitt 5 erläutert, einmal pro Jahr zum 1. Januar anzupassen. Dabei dürfen die Preise nicht um mehr als 7 % pro Jahr angepasst werden. Darüber hinaus behält sich Trackunit das Recht vor, die vereinbarten Preise für nicht gelieferte Produkte bei Preiserhöhungen von Unterlieferanten, Materialpreissteigerungen, Wechselkursänderungen, Lohnänderungen, staatlichen Eingriffen oder ähnlichen Umständen jederzeit anzupassen. Jegliche Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstigen Gebühren jeglicher Art, die auf die Produkte, ihren Verkauf, ihre Nutzung oder ihren Verbrauch erhoben werden, die von einer staatlichen Behörde im In- oder Ausland auferlegt oder durch die Transaktion zwischen Trackunit und dem Kunden bemessen werden, sind vom Kunden zusätzlich zum angebotenen oder in Rechnung gestellten Preis zu zahlen. Für den Fall, dass Trackunit diese Steuern, Veranlagungen, Gebühren oder Taxen zu zahlen hat, erstattet der Kunde Trackunit daher diese zurück, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

Trackunit ist ständig bestrebt, die Umweltbelastung durch Trackunit und seine Kunden zu reduzieren. Daher werden alle Rechnungen auf elektronischem Wege versandt. Die Zahlung für Trackunit-Produkte hat bis zu dem auf der Rechnung als letzter Zahlungstermin angegebenen Datum zu erfolgen, damit sie als rechtzeitig angesehen werden kann. Ist kein solches Datum angegeben, hat die Zahlung in bar bei Lieferung zu erfolgen. Wird die Lieferung infolge von dem Kunden zuzuschreibenden Umständen verschoben (Verschulden des Kunden), ist der Kunde auch weiterhin verpflichtet, Zahlungen an Trackunit so zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. Dies gilt nicht, wenn Trackunit dem Kunden etwas anderes schriftlich mitteilt. Trackunit hat das Recht, ab dem Fälligkeitsdatum einer Zahlung, zu dem nach dem Gesetz höchstzulässigen Zinssatz, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Versand von Zahlungserinnerungen ist Trackunit zur Erhebung von Mahngebühren berechtigt, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat Trackunit das Recht, die vollständige Zahlung der Kosten der Beitreibung zu verlangen. Für den Fall, dass eine Rechnung nicht zeitgerecht gezahlt werden sollte, behält sich Trackunit das Recht vor, das Abonnement ohne Vorankündigung solange auszusetzen, bis die Rechnung beglichen ist. Wird die Rechnung nicht innerhalb des in der an den Kunden gerichteten Zahlungserinnerung genannten Zeitrahmens bezahlt, schließt Trackunit das Konto des Kunden. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach der Schließung des Kontos den fälligen Betrag und eine Gebühr für die erneute Freischaltung des Kontos zahlen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Gegenansprüche gegen Trackunit aufzurechnen, die nicht von Trackunit schriftlich anerkannt wurden und er ist auch nicht berechtigt einen Teil des Kaufpreises aufgrund einer Aufrechnung, welcher Art auch immer, einzubehalten. Eine Abtretung der Gegenansprüche des Kunden an Dritte ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Trackunit ist unwirksam. Der Kunde erklärt sich einverstanden mit der Rückerstattung aller Kosten und Auslagen an Trackunit (einschließlich angemessener Anwaltshonorare oder Kosten von Inkassofirmen) im Zusammenhang mit der Eintreibung von Beträgen, die Trackunit nach diesen AGB oder der hiermit in Erwägung gezogenen Transaktion geschuldet werden.

4. Abonnements

Es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart, wird das Abonnement ab dem Zeitpunkt der Lieferung berechnet und ab dem 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

5. Laufzeit und Kündigung

Alle Abonnements gelten monatlich und können mit einer Kündigungsfrist von jeweils einem Monat plus einem (1) Monat Kündigungsfrist bei Trackunit gekündigt werden. Die Abonnements können von jeder der Parteien mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden, wenn die andere Partei gegen eine Verpflichtung in diesen AGB verstößt und diesem Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung abgeholfen wird oder wenn gegen die andere Partei ein Konkursantrag oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen der behaupteten Unfähigkeit, Schulden bei Fälligkeit im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs begleichen zu können, gestellt wird und dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird oder wenn ein Zwangsverwalter über das Vermögen der anderen Partei ernannt wird und dies nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird oder wenn die Partei eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, insolvent wird oder nicht in der Lage ist, Ihre Schulden bei Fälligkeit im gewöhnlichen Geschäftsgang zu bezahlen.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Definitionen in diesem Abschnitt 6 haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wenn Sie mit Trackunit zusammenarbeiten, um Daten von Tracking-Geräten über den ISO-Feed anzuzeigen, sind Sie als Endkunde der Datenverantwortliche für die von Trackunit verarbeiteten personenbezogenen Daten. Als Endkunde („der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche“) sind Sie dazu angehalten, die Verpflichtungen zu erfüllen, die in der maßgeblichen Gesetzgebung zum Datenschutz enthalten sind. Die Personenbezogenen Daten in Bezug auf die Endanwender der Maschinen müssen im Einklang mit den Rechten der Betroffenen Person verarbeitet werden (z. B. Zugriff auf personenbezogene Daten). Trackunit handelt als Auftragsverarbeiter oder als Unterauftragsverarbeiter für die Daten. Trackunit verarbeitet personenbezogene Daten nur aufgrund spezieller Anweisungen des Endkunden (Verantwortlicher) oder eines anderen Auftragsverarbeiters (z. B. eine Verleihfirma), der im Auftrag des Endkunden als ein Datenverantwortlicher handelt. Die Beziehung zwischen dem Endkunden und Trackunit oder einem Auftragsverarbeiter und Trackunit ist in einer Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Einklang mit den Anforderungen in der maßgeblichen Gesetzgebung zum Datenschutz geregelt. Trackunit hat das Recht, von den Tracking-Geräten gesammelte Daten zu aggregieren und/oder zu anonymisieren. Werden Daten anonymisiert, ist es eine nicht mehr länger möglich, diese bestimmten Endnutzern zuzuordnen. Im Einklang mit den Gesetzen und Verordnungen Dänemarks, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten setzt Trackunit sachdienliche technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten gegen eine versehentliche oder rechtswidrige Vernichtung, deren Verlust oder Veränderung und gegen eine unbefugte Offenlegung, gegen Missbrauch oder eine andere Verarbeitung, die gegen diese Gesetze und Verordnungen verstößt. Trackunit und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Dokumente, Sourcecode, Schriftwechsel per E-Mail usw., gemäß Abschnitt 7 unten. Nach Beendigung oder Kündigung dieser Bedingungen sind diese Informationen für fünf Jahre geheim zu halten. Einzig davon ausgenommen sind Informationen, die als allgemeinhin bekannt gelten. Trackunit behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, auf von Kunden generierte Daten zuzugreifen für (a) die Verarbeitung dieser Daten im Auftrag des Kunden und (b) interne statistische Zwecke von Trackunit auf einer anonymisierten Grundlage. Trackunit behält sich zudem das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Daten auf unbestimmte Zeit zu speichern, wobei Trackunit stets im Einklang mit den maßgeblichen Gesetzen und der Verordnung handelt. Trackunit verkauft keine Daten und gibt auch keine weiter, es sei denn auf schriftliche Anweisung des Datenverantwortlichen oder gemäß einer gerichtlichen Verfügung. Trackunit behält sich jedoch das Recht vor, Marktstatistiken zu analysieren und offenzulegen, die unter anderem auf anonymen Betriebsdaten der Geräte des Kunden basieren. Trackunit behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Unterauftragnehmer im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten einzusetzen und gegebenenfalls Standardvertragsklauseln zur Wahrung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu verwenden. Auf Verlangen des Kunden erstellt Trackunit für den Kunden eine Liste der Unterauftragnehmer. Trackunit stellt stets sicher, dass der Unterauftragnehmer die gleichen Standards erfüllt, die durch diese Bedingungen zwischen Trackunit und dem Kunden gefordert werden. Bei Fragen lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie unter www.trackunit.com/de oder kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected].

7. Geschützte und vertrauliche Informationen

Alle Arten von Informationen, die nicht öffentlich verfügbar sind, unter Einbeziehung von Zeichnungen und technischen Dokumenten und anderen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die Trackunit dem Kunden übermittelt („Vertrauliche Informationen“), bleiben das ausschließliche Eigentum von Trackunit und werden vom Kunden als vertraulich behandelt. Diese vertraulichen Informationen wurden mit erheblichem Aufwand entwickelt und sie enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ausschließliches Eigentum von Trackunit sind. Daher dürfen vertrauliche Informationen ohne das schriftliche Einverständnis von Trackunit weder kopiert oder vervielfältigt noch an Dritte weitergeleitet werden oder für einen anderen, als den Zweck verwendet werden, für den sie bei ihrer Übermittlung gedacht waren. Vertrauliche Informationen werden auf Verlangen an Trackunit zurückgegeben. Zur Klarstellung: Von Trackunit bereitgestellte vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die (a) dem Kunden allgemein aus öffentlichen oder veröffentlichten Quellen zur Verfügung standen, unter der Voraussetzung, dass die Veröffentlichung nicht unter Verstoß gegen diese AGB oder aufgrund eines Fehlers oder Unterlassens eines Kunden erfolgte, (b) rechtmäßig aus Quellen eingeholt wurden, die weder direkt noch indirekt gegenüber dem Kunden oder Trackunit zur Geheimhaltung verpflichtet waren noch (c) gegenüber der breiten Öffentlichkeit mit dem schriftlichen Einverständnis von Trackunit offengelegt wurden, wobei der Kunde gebührende Sorgfalt und Umsicht zur Geheimhaltung dieser Informationen walten lässt. Die Verpflichtungen des Kunden zur Geheimhaltung gemäß diesem Abschnitt 7 überdauern die Kündigung oder Beendigung dieser Bedingungen.

8. Gewährleistung für Software

DER KUNDE VERSTEHT AUSDRÜCKLICH UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE VON TRACKUNIT AUF ALLEINIGES RISIKO DES KUNDEN ERFOLGT UND DASS DIENSTE IM „IST-ZUSTAND“ UND „SOWEIT VERFÜGBAR“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART, IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG, ERBRACHT WERDEN.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Trackunit jeglichen Zugriff auf den ISO-Feed zur Verfügung zu stellen, damit Trackunit die Daten aus dem ISO-Feed in Trackunit-Anwendungen und potenziellen API-Exporten anzeigen kann.
Der Kunde muss sicherstellen, dass Trackunit berechtigt ist, den ISO-Feed zu empfangen, und dass alle Lizenzen oder sonstigen Rechte, die zum Anzeigen des ISO-Feeds im Trackunit Manager im Namen des Kunden erforderlich sind, erworben und aufrechterhalten werden. Trackunit garantiert oder vertritt keine Funktionalitäten, Dienste oder andere Elemente im Zusammenhang mit dem ISO-Feed oder seiner Lieferung an den Trackunit-Manager außerhalb der Kontrolle von Trackunit.
Die Bestimmungen dieses Punktes haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte des Kunden, die nach geltendem zwingenden nationalen Recht nicht ausgeschlossen werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zwingende gesetzliche Gewährleistungen. Sollte ein Teil dieser beschränkten Gewährleistung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die übrige beschränkte Gewährleistung trotzdem uneingeschränkt in Kraft. Die Gewährleistung für Dienstleistungen erstreckt sich auf keinen Fall über die in Abschnitt 12.1 beschriebene Gewährleistung für Hardware (Gewährleistungszeitraum) hinaus. Die Gewährleistung für Dienstleistungen ist davon abhängig, dass der Kunde die aktuellen Versionen der von Trackunit bereitgestellten Dienstleistungen einsetzt. Das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Trackunit im Rahmen der vorgenannten Gewährleistung besteht darin, dass Trackunit wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um wesentliche Nichtkonfomitäten, die der Kunde Trackunit während der Gewährleistungsfrist gemeldet hat, zu korrigieren. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für eine Nichteinhaltung der Konformität durch die Dienstleistungen, die durch a) die Nutzung oder den Betrieb der Dienste in einer anderen als der von Trackunit beabsichtigten oder empfohlenen Umgebung, b) Änderungen an Dienstleistungen, die nicht von Trackunit erbracht wurden, oder c) Hardware oder Software von Drittanbietern, die von Drittanbietern bereitgestellt und von Trackunit nicht zur Nutzung der Dienstleistungen autorisiert wurde, verursacht wird.

9. Onlinekauf

Wenn Sie Hardware oder Dienstleistungen auf unserer Online-Plattform gekauft haben und mit Ihrem Produkt nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde auf der Website zur Online-Streitbeilegung einzureichen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/. Es ist eine kostenlose unabhängige Online-Streitbeilegung mit Sitz in der EU.

10. Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, Trackunit, ihre Organvertreter, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Versicherer von jedem von ihnen von allen Ansprüchen Dritter, Forderungen, Klagen, Schäden, Ausgaben, Kosten, Ansprüchen, Urteilen und Haftungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsen, Strafen und angemessene Anwaltskosten und Untersuchungskosten), die Trackunit aus, in Verbindung mit oder infolge (a) einer fahrlässigen oder rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung des Kunden; (b) der Übertragung, Nutzung oder des Verkaufs des Produktes durch den Kunden, außer in dem Umfang, in dem diese Rechtsstreitigkeit oder Forderung aus der Nichterfüllung der zum Ausdruck gebrachten Garantien von Trackunit für dieses Produkt entsteht; und/oder (c) dem Besitz, dem Betrieb, der Wartung, Lieferung oder Rückgabe eines Produktes durch den Kunden entstanden sind, freistellen, gegen diese zu verteidigen und sie schadlos halten. Dieser Schutz umfasst, ohne Einschränkung, Ansprüche auf Personen- oder Sachschäden, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Kunden ergeben. Dieser Abschnitt 10 überdauert die Kündigung oder Beendigung dieser AGB.

11. Haftungsbeschränkung

Die in dieser Ziffer genannten Ausschlüsse gelten IM GRÖSSTMÖGLICH GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND UNBESCHADET ALLER BESTIMMUNGEN IN DIESEN AGB ODER ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN AN ANDERER STELLE MIT AUSNAHME EINES SCHADENSERSATZES BEI KÖRPERVERLETZUNG (AUCH TOD), SCHÄDEN AN GRUNDBESITZ ODER PERSÖNLICHEM, MATERIELLEM VERMÖGEN UND IM HINBLICK AUF DIE PFLICHTEN ZUR FREI- UND SCHADLOSHALTUNG GEMÄSS DIESER AGB: (a) IN EINER KLAGE UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN AGB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGIBT, IST KEINE DER PARTEIEN ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTBAR BEI VORLIEGEN EINER DER FOLGENDEN SACHVERHALTE, SELBST WENN SIE ÜBER IHRE MÖGLICHKEIT INFORMIERT WURDEN UND UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SIE SICH AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBEN: (i) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ (ii) VERLUST VON ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN (iii) SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN SOWIE STRAF- UND FOLGESCHÄDEN, ODER (iv) ENTGANGENER GEWINN, GESCHÄFTSAUSFALL, ENTGANGENE EINNAHMEN, VERMINDERTE GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE ODER ENTGANGENE ERWARTETE EINSPARUNGEN UND (b) DIE MAXIMAL KUMULIERTE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN UND IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN WEGEN ALLER KLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, UNBESCHADET DER ART DER KLAGE ODER DES RECHTSGRUNDES, ÜBERSTEIGT KEINESFALLS DEN BETRAG VON 500.000 DKK ODER 80.000 USD ODER 70.000 EUR. Falls zutreffend, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dafür zu sorgen, dass seine Kunden und alle in die Kette der Herstellung, Lieferung und des Vertriebes Eingebundenen einschließlich des Endkunden an Haftungsbeschränkungen gebunden sind, die im Wesentlichen diesen AGB entsprechen. Dieser Abschnitt 11 hat auch nach Kündigung oder Beendigung dieser AGB weiterhin Bestand. Die Haftung von Trackunit gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden, die sich aus Qualitätsmängeln oder anderen Nichtkonformitäten ergeben, ist auf den Kaufpreis des als fehlerhaft geltend gemachten Trackunit-Produkts beschränkt. Trackunit haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Produkthaftung nur dann, wenn diese Produkthaftung nicht nach zwingend vorgeschriebenem dänischem Recht ausgeschlossen werden kann und der Kunde zusätzlich zu den sonstigen anwendbaren Anforderungen nach zwingend vorgeschriebenem dänischem Recht beweisen kann, dass der Mangel, der den Schaden verursacht hat, auf ein Verschulden von Trackunit zurückzuführen ist. Trackunit haftet in keinerlei Weise für Funktionen, Dienste, Lizenzen, Verbindungen oder andere Elemente in Bezug auf den ISO-Feed oder Hardware oder Software in Bezug auf den ISO-Feed, mit Ausnahme der Funktionen und Dienste, die von Trackunit bereitgestellt und in der Trackunit-Anwendungsebene erbracht werden. Trackunit hat keine Verpflichtungen in Bezug auf die Verwendung des ISO-Feeds und Umstände in Bezug auf Hardware oder Software von Drittanbietern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Lizenzzahlung für den ISO-Feed wegen, aber nicht beschränkt auf fehlerhafte Produkte, fehlerhafte Installation, Ausfall bei Netzbetreibern, Fehler bei der Bereitstellung der Daten über den ISO-Feed an Trackunit von Dritten oder Kunden.

12. Rechte am geistigen Eigentum

Das Produkt wird als Software geliefert. Der Kunde erwirbt eine nicht exklusive und zeitlich unbegrenzte Softwarelizenz in Form eines Nutzungsrechts an der Software für den Zweck, der in den begleitenden Produktspezifikationen angegeben ist. Die Lizenz gilt nur für die vertraglich vereinbarte Laufzeit und endet mit dem Ablauf oder der Kündigung der Laufzeit. Darüber hinaus erwirbt der Kunde im Zusammenhang mit dem Produkt keine Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen oder anderen Rechte am geistigen Eigentum. Der Kunde erwirbt keine Rechte an Quellcode der Software.

13. Höhere Gewalt

Trackunit ist berechtigt, Aufträge zu stornieren oder die vereinbarte Lieferung von Produkten zurückzustellen und haftet auch nicht in sonstiger Weise für eine unterbliebene Lieferung oder mangelhafte oder verspätete Lieferungen als Ganzes oder in Teilen, aufgrund von Umständen, die außerhalb der billigen Kontrolle von Trackunit liegen, wie zum Beispiel Höhere Gewalt, Embargos, Aufstände, Aufruhr, Krieg, Terrorismus, Brand, staatliche Verordnungen, Streiks, Aussperrung, Bummelstreik, fehlende Transportmittel, Warenknappheit, Krankheit, Verzögerungen bei oder mangelnde Lieferungen der Lieferanten, Produktionsunfälle, fehlende Stromversorgung, Unfähigkeit, die erforderlichen Arbeitskräfte zu beschaffen, geeignete Produktionsanlagen bereitzustellen oder Verzögerungen oder Verzug seitens der Unterauftragnehmer. Alle Rechte des Kunden werden in diesen Fällen ausgesetzt oder aufgehoben. Für den Fall einer Kündigung oder einer verspäteten Umsetzung kann der Kunde von Trackunit weder eine Entschädigung verlangen noch einen Anspruch geltend machen.

14. Teilweise Unwirksamkeit

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, werden die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in jeder anderen Hinsicht und der verbleibenden Bestimmungen dieser AGB in keinerlei Weise beeinträchtigt.

15. Übergang von Rechten und Pflichten

Trackunit hat das Recht, ihre Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an Dritte abzutreten und zu übertragen. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten kraft dieses Vertrages ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Trackunit weder abtreten noch übertragen.

16. Anwendbares Recht

Die Parteien vereinbaren, dass diese AGB, alle Verkäufe im Rahmen dieser AGB oder alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen zwischen Trackunit und dem Kunden, die sich aus oder in Bezug auf diese AGB, ihre Auslegung oder die Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit derselben, die Beziehungen, die sich aus diesen AGB oder einem damit verbundenen Verkauf ergeben, den Gesetzen Dänemarks unterliegen, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Für US-Kunden: Diese Bedingungen oder damit verbundene Verkäufe unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts.

17. Schiedsgerichtsbarkeit

Allfällige Streitigkeiten, Rechtsansprüche oder Kontroversen, die aus oder in Verbindung mit diesen AGB oder dem Verstoß gegen diese, deren Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Wirksamkeit entstehen, einschließlich der Festlegung des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung oder der Anwendbarkeit dieser Vereinbarung auf eine Schlichtung, werden mittels eines Schiedsgerichtsverfahrens in Aalborg, Dänemark vor einem (1) Schlichter festgestellt, der vom dänischen Schiedsinstitut ernannt wird. Das Schiedsverfahren wird von dänischen Schiedsinstitut im Einklang mit dem Verfahren der Schiedsgerichtsordnung abgewickelt, das vom Dänischen Schiedsinstitut verabschiedet wurde und zum Zeitpunkt des Beginns des Streitverfahrens in Kraft ist. Die Entscheidung über den Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingebracht werden. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ergeht ausschließlich in Schriftform. Darüber hinaus ist die Entscheidung bezüglich des zuerkannten Schadensersatzes abschließend und für die Parteien verbindlich. Alle Entscheidungen sind vertraulich und werden der Öffentlichkeit gegenüber nicht offengelegt.
Unbeschadet des unmittelbar vorausgehenden Absatzes erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, dass jede Partei bei einem Gericht um vorläufige Unterstützung oder einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen kann unter Einbeziehung von, aber nicht beschränkt auf, eine einstweilige oder eine permanente Verfügung, Verfügungsverbote oder eine Anordnung einer Naturalrestitution, die zum Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums erforderlich sind. Insbesondere, aber ohne Beschränkung auf das oben Erwähnte, erkennen die Parteien an, dass die in Abschnitt 7 und Abschnitt 11 enthaltenen Vertragsabreden einzigartig sind und wesentlicher Bestandteil dieser AGB sind und im Falle eines Verstoßes finanzielle Schadenersatzforderungen kein angemessenes Rechtsmittel wären. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmittel gelten kumulativ und nicht ausschließlich und sie gelten zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die jede der Parteien nach diesen Geschäftsbedingungen oder aufgrund anwendbaren Rechtes haben könnte.
Für unsere US-amerikanischen Kunden: Allfällige Streitigkeiten, Rechtsansprüche oder Kontroversen, die aus oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem Verstoß gegen diese, deren Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Wirksamkeit entstehen, einschließlich der Festlegung des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung oder der Anwendbarkeit dieser Vereinbarung auf eine Schlichtung, werden mittels eines Schiedsgerichtsverfahrens in Chicago, Illinois, vor einem (1) Schlichter festgestellt. Das Schiedsverfahren wird von JAMS gemäß ihrer Comprehensive Arbitration Rules and Procedures abgewickelt oder sofern hierauf ein Anrecht besteht, gemäß der Streamlined Arbitration Rules and Procedures von JAMS. Die Entscheidung über den Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingebracht werden. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ergeht ausschließlich in Schriftform. Darüber hinaus ist die Entscheidung bezüglich des zuerkannten Schadensersatzes abschließend und für die Parteien verbindlich. Alle Entscheidungen sind vertraulich und werden der Öffentlichkeit gegenüber nicht offengelegt. Unbeschadet des unmittelbar vorausgehenden Absatzes erkennen die Parteien ausdrücklich an und vereinbaren, dass jede Partei bei einem Gericht um vorläufige Unterstützung oder einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen kann unter Einbeziehung von, aber nicht beschränkt auf, eine einstweilige oder eine permanente Verfügung, Verfügungsverbote oder eine Anordnung einer Naturalrestitution, die zum Schutz ihrer Rechte oder ihres Eigentums erforderlich sind. Insbesondere, aber ohne Beschränkung auf das oben Erwähnte, erkennen die Parteien an, dass die in Abschnitt 7 und Abschnitt 11 enthaltenen Vertragsabreden einzigartig sind und wesentlicher Bestandteil dieser AGB sind und im Falle eines Verstoßes finanzielle Schadenersatzforderungen kein angemessenes Rechtsmittel wären. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmittel gelten kumulativ und nicht ausschließlich und sie gelten zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die jede der Parteien nach diesen Geschäftsbedingungen oder aufgrund anwendbaren Rechtes haben könnte.

18. Fortbestand

Die Abschnitte 7, 10, 11, 16 und 17 überdauern die Kündigung oder das Auslaufen dieser Geschäftsbedingungen.

19. Vereinbarung als Ganzes

Diese AGB und die schriftliche Auftragsbestätigung von Trackunit begründen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien zu diesem Dokument. Sie hat Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen und mündlichen Erklärungen, einschließlich der Garantieerklärungen, Erklärungen, Geschäftsbedingungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Produkte.

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